Hess Hans · Ständerat · 2013-09-23
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-23
Wortprotokoll
Mit der Motion 12.3857 soll der Bundesrat beauftragt werden, die geltenden Rechtsgrundlagen zu überprüfen und die nötigen Massnahmen, insbesondere Budgeterhöhung und Übertragung von Kompetenzen, zu ergreifen, um die sicherheitspolizeilichen Aufgaben des Grenzwachtkorps zu verstärken; das ist ja schon ein besonderer Aspekt, dass man da auch noch die Rechtsgrundlagen überprüfen soll. Ferner soll der Bundesrat dafür sorgen, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Grenzwachtkorps und den kantonalen Polizeikorps durch eine bessere Aufgabenverteilung, zum Beispiel eine bessere Verteilung der administrativen Aufgaben, effizienter wird.
Überraschenderweise hat der Nationalrat die Motion am 17. April 2013 ebenfalls im Rahmen der ausserordentlichen Session zum Thema Schengen/Dublin mit 123 zu 58 Stimmen angenommen. Der Bundesrat beantragt auch hier die Ablehnung.
Unsere Kommission hat festgestellt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Grenzwachtkorps in der bewährten Form funktioniert. Die Grenzkantone wie auch weitere Kantone haben bestimmte polizeiliche Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit den originären Aufgaben des Grenzwachtkorps stehen, an dieses delegiert. So kann das Grenzwachtkorps etwa bei Drogenfunden selbst sicherheitspolizeiliche Aufgaben wahrnehmen, ohne dass damit die verfassungsmässige Kompetenzordnung infrage gestellt werden muss. Auch im Migrationsbereich besteht eine intensive und erfolgreiche Kooperation. Die Übertragung von Zuständigkeiten in einem Ausmass, wie es die Motion fordert, wäre hingegen mit der kantonalen Polizeihoheit nicht mehr zu vereinbaren und würde eine Verfassungsänderung erfordern.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die heutigen Rechtsgrundlagen für die sicherheitspolizeilichen Aufgaben des Grenzwachtkorps genügen. Weitere Kompetenzverschiebungen hält sie nicht für angezeigt.
Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen, die Motion abzulehnen.
Beim vierten Vorstoss, bei der parlamentarischen Initiative 10.515, verzichte ich auf weitere Ausführungen und beantrage Ihnen, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
[VS]