Föhn Peter · Ständerat · 2013-09-16
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-16
Wortprotokoll
Der Herr Kommissionspräsident hat gesagt und ausgeführt, dass es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen gebe. Wir haben Anhörungen durchgeführt, und ich möchte jetzt auf einige Sachen eingehen.
Ich habe mich mit diesem Gesetz ziemlich intensiv auseinandergesetzt. Ich betrachte nebst der Situation der Direktbetroffenen, welche eingebürgert werden wollen, vor allem auch jene der direkt betroffenen Behörden und Gesetzeshüter, welche mit der Umsetzung dieser neuen Gesetzgebung tagtäglich konfrontiert sind. Ich habe nebst der Konsultation der Vernehmlassungsantworten verschiedene Gespräche geführt, ja, ich habe etliche Gespräche geführt. Ausnahmslos bestärkten sie mich, dass glasklare Regeln aufzustellen seien, damit es künftig möglichst wenige Schlupflöcher gebe. Denn bei den ausführenden Organen gibt es nichts Schlimmeres als Unsicherheiten und verschiedene Auslegungsmöglichkeiten bei der Umsetzung. Alle bestärkten mich, an meinen hier aufgeführten Minderheitsanträgen festzuhalten. Ich hätte eigentlich noch viel mehr Anträge einbringen müssen, ich konzentriere mich aber auf das Wesentliche.
Bei der Eintretensdebatte werde ich jetzt zu zwei, drei Sachen einige Ausführungen machen. Zuerst zu den Fristen und erleichterten Einbürgerungen: Es wurde mir mehrfach bestätigt - und zwar von Eingebürgerten oder auch Einbürgerungswilligen -, dass es für den, der es ehrlich meine und nicht etwas erschleichen wolle, egal sei, ob die Frist bei fünf Jahren, wie bei den erleichterten Einbürgerungen, oder bei acht, zehn oder zwölf Jahren liege. Wer nämlich aus ehrlicher Überzeugung Schweizer werden wolle, sei gewillt zu warten und möge auch warten. Es sei ein glückliches und freudiges Warten und Erwarten des Schweizer Passes. Ich weiss nicht, wie viele Gespräche Sie mit Direktbetroffenen geführt haben, aber mir wurde ans Herz gelegt, die Frist bei zwölf Jahren zu belassen und auf die erleichterten Einbürgerungen zu verzichten.
Auch der Kanton Schwyz hatte in seiner Vernehmlassungsantwort klipp und klar dargestellt, dass man die Frist bei zwölf Jahren belassen solle. Er schreibt: "Die Verkürzung der Aufenthaltsdauer erscheint keineswegs notwendig. Entgegen dem erläuternden Bericht werden einbürgerungswillige Personen durch die heute erforderliche Aufenthaltsdauer nicht behindert oder von ihrer Integrationsbereitschaft abgehalten." Zur Berechnung der Aufenthaltsdauer respektive zur Beibehaltung der Doppelzählung zwischen dem 10. und 20. oder dem 10. und 18. Altersjahr schreibt er, dass man darauf verzichten könne, falls eine Reduktion des Wohnsitzerfordernisses erfolge, ausser man würde die Frist bei zwölf Jahren belassen.
Wie schon gesagt worden ist, hatten wir verschiedenste Anhörungen: Wir hatten Anhörungen mit Personen aus den Kantonen Bern, Zürich und Schwyz. Die Person aus dem Kanton Schwyz hatte schon seit Jahren in einer Gemeinde täglich mit Eingebürgerten, Einbürgerungswilligen und mit dem Verfahren zu tun. Diesen Personen haben wir einige Fragen gestellt. Ich möchte aus diesem Fragenkatalog jetzt das eine oder andere herausbrechen, damit sehen Sie, dass nicht alles auf meinem Mist gewachsen ist. Sie können feststellen, dass ich eben übernehme, was uns und was insbesondere mir ans Herz gelegt worden ist.
Wir haben die Frage gestellt: "Wie stellen Sie sich aus praktischer Sicht zur Regelung der Aufenthaltsdauer von acht bzw. zehn oder zwölf Jahren?" Diese Person hat klipp und klar gesagt: "Leider führen diese Bestimmungen zu Rechtsungleichheiten - acht Jahre ist unfair gegenüber denjenigen, welche zehn Jahre auf die Niederlassungsbewilligung warten müssen. Oder auch die Doppelspurigkeiten sind zu erwähnen, weil nach zehn Jahren der Antrag auf die C-Bewilligung und gleich anschliessend der Einbürgerungsantrag gestellt würde. Wie sollen wir Gemeinden dies den Bewerbern logisch erklären?"
Dazu sollten alle zu durchlaufenden Phasen gemäss Ausländergesetz aufeinander abgestimmt sein: Phase 1, B-Bewilligung, Erteilung nach einem bis zehn Jahren. Sie heisst für den Einbürgerungswilligen: Ich halte mich hier auf und gewöhne mich an die Schweiz. Phase 2, C-Bewilligung, Erteilung nach fünf bis zehn Jahren. Sie heisst für den Einbürgerungswilligen: Ich bleibe hier. Phase 3, Einbürgerung ab zwölf Jahren: Sie heisst für den Einbürgerungswilligen: Ich möchte hierbleiben, und zwar für immer. Die Frist müsste also weiterhin zwölf Jahre sein.
Doppelspurigkeiten gibt es auch bei der erleichterten Einbürgerung, und ich zitiere erneut: "Nach fünf Jahren besteht die Möglichkeit, die Niederlassungsbewilligung und gleichzeitig die Einbürgerung zu beantragen. Keiner versteht, warum er zum Beispiel zweimal hintereinander Strafregisterauszüge bestellen soll."
Eine weitere Frage war: "Welche praktischen Gründe sprechen für die Beibehaltung respektive die Abschaffung der doppelten Anrechenbarkeit der Aufenthaltsjahre zwischen dem 10. und dem 18. oder 20. Altersjahr?" - "Die Doppelberechnung ist seit Inkrafttreten des Ausländergesetzes bedeutungslos. Die ganz grosse Mehrheit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfüllt die Wohnsitzfristen auch ohne diesen Bonus. Es stellt sich die Frage, warum diese Bevölkerungsgruppe bevorzugt wird. Der Gesetzgeber geht [PAGE 737] davon aus, dass sich ein Jugendlicher schneller integriert. Beim Erwerb der Sprache ist dies durch den Besuch der Schule sicher gegeben. Dies ist aber nur ein Teilaspekt der Integration. Wichtig ist gerade in diesem Zeitraum auch die altersgerechte Respektierung der Werte unseres Landes. Während dieses Zeitraums sind die Eltern vollständig für die kulturelle Integration verantwortlich. Wenn sie selber noch nicht integriert sind, wie können sie den Kindern diese Werte vermitteln?" Nach dieser Erfahrung genügt die Schule für eine schnelle Integration nicht, denn es geht nicht nur um die Sprache.
Eine andere Frage lautete, welche Erfahrungen man mit den erleichterten Einbürgerungen mache, wie der Gesetzgeber die erleichterte Einbürgerung ausgestalten solle usw. Die betreffende Person sagte dazu, die kommunalen Einbürgerungsbehörden hätten üblicherweise gar nichts damit zu tun. Da die Bewerber ja einen Schweizer Ehepartner hätten, müssten sie theoretisch besser integriert sein als bei einer ordentlichen Einbürgerung. Leider seien die Hürden aber jetzt tiefer, was sich in der Praxis bemerkbar mache. Aufgrund der vielen Ehescheidungen müsste an eine Erhöhung der Ehe- und Wohnsitzfristen gedacht werden. Der Person seien mehrere Fälle bekannt, in denen kurz nach der Einbürgerung eine Scheidung anstand bzw. ansteht.
So weit die Auszüge aus den Anhörungen. Jetzt komme ich noch zur Frist für die vorläufig Aufgenommenen. Auch dazu muss ich zwei, drei Dinge sagen. Wir haben das Bundesamt für Migration (BFM) an der letzten Sitzung am 2. September 2013 beauftragt, uns die Erwerbsquote der vorläufig Aufgenommenen sowie den Bestand der vorläufig Aufgenommenen aus Ex-Jugoslawien bekanntzugeben. Wir wissen ja, dass künftig auch die Jahre der vorläufigen Aufnahme in der Schweiz gezählt werden sollen. Das BFM schreibt nun, bei den erwerbsfähigen vorläufig Aufgenommenen im Alter von sechzehn bis fünfundsechzig Jahren seien in den Jahren 2010, 2011 und 2012 genau 35,6, 37,5 bzw. 38,7 Prozent erwerbstätig gewesen. Die tiefe Erwerbsquote hänge sowohl mit der Arbeitsmarktsituation als auch mit den Kompetenzen der Betroffenen zusammen. Der Integrationsbericht des BFM schliesst auf Integrationsdefizite und nennt dafür Ursachen wie einen tiefen Bildungsstand, ungenügende Kenntnisse der Landessprache, gesundheitliche Probleme usw.
Weitere Auswertungen haben gezeigt, dass z. B. auch das Alter, das Geschlecht oder die Aufenthaltsdauer Einfluss auf die Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen haben. Vorläufig Aufgenommene arbeiten primär im Gast-, Reinigungs- und Baugewerbe. Jetzt muss ich schon sagen: Das ist ein Affront, wenn nur gut ein Drittel der vorläufig Aufgenommenen arbeitet und man dann als ersten Grund die Arbeitsmarktsituation in der Schweiz anführt. Gerade im Gastgewerbe, gerade in der Reinigungsbranche und gerade im Baugewerbe werden tagtäglich Leute gesucht. Sie wollen nicht arbeiten, sie wollen nicht integriert werden. Da muss Klartext gesprochen werden!
Jetzt noch die Zahlen: Wie viele vorläufig Aufgenommene haben wir in der Schweiz aus Ex-Jugoslawien? Diese Zahlen beziehen sich jetzt also nur auf Personen aus Ex-Jugoslawien. Das BFM schreibt, rund drei Viertel der vorläufig Aufgenommenen aus Ex-Jugoslawien hielten sich seit mehr als sieben Jahren in der Schweiz auf; die Beendigung der vorläufigen Aufnahme erfolge primär durch die Erteilung der Härtefallbewilligung. Wir hatten etwa 1000 Personen im Jahr 2012, welche bis zu sieben Jahre in der Schweiz sind, und 2900 Personen, welche schon über sieben Jahre in der Schweiz sind - und nur ein Drittel von diesen arbeitet. Das heisst mit anderen Worten: Wir haben mehr vorläufig Aufgenommene aus dem Gebiet Ex-Jugoslawiens, als die Gemeinde Muotathal Einwohner hat. Da muss ich halt schon sagen, dass diese Zahlen und Aussagen betreffend die vorläufig Aufgenommenen klar aufzeigen: "Diä tüemer verbäbälä." Genau dieser Laisser-faire-Stil wirft ein schlechtes Licht auf die Integration und letztendlich die Einbürgerung. Vor allem wird dies im Volk - wie auch von mir - überhaupt nicht verstanden.
Wir müssen jetzt mit dieser Gesetzgebung, das erhoffe ich mir, die Mindestanforderungen auf Bundesebene in diesem Sinne klar formulieren, damit jene, welche die Gesetze ausführen, sie auch tatsächlich überprüfen können. Es muss die klare und verständliche Abfolge der Aufenthaltsbewilligung, der Niederlassungsbewilligung und dann als Höhepunkt der Einbürgerung sein. Missstände dürfen nicht mehr im gleichen Masse vorkommen wie gehabt.
Ich beantrage auch, auf das Gesetz einzutreten, ich erhoffe mir aber, dass wir zumindest die Linie des Nationalrates halten, dem Nationalrat folgen und so dem Gesetz einen Charakter geben. Ich danke für die Unterstützung.