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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-16

Wortprotokoll

Vorerst bin ich Ihrer Kommission sehr dankbar, dass sie diese Korrektur gegenüber der Fassung des Nationalrates vorgenommen hat - diese war wirklich, ich muss das sagen, ein schlechtes Zeichen für unsere Jugendlichen. Vor allem - das wurde bereits gesagt - entspricht der Entwurf des Bundesrates geltendem Recht. Da müsste ja jemand sagen, das geltende Recht habe irgendwie Auswirkungen, die untragbar seien. Davon habe ich eigentlich überhaupt nichts gehört. Von daher bin ich froh, dass diese Korrektur hier vorgenommen wurde.

Es stellt sich nun eine generelle Frage. Ich muss zugeben, der Antrag der Minderheit I (Egerszegi-Obrist) ist ein Kompromiss - wenn man jetzt Kompromisse sucht -; das kann man wirklich sagen. Sie senkt die Grenze vom 20. auf das 18. Lebensjahr, dafür beträgt dann aber der Mindestaufenthalt auch nicht mehr sechs, sondern fünf Jahre. Das ist auch konsequent, denn Sie können nicht sechs Jahre Aufenthalt verlangen, wenn insgesamt dann nur acht Jahre bleiben, das geht nicht mehr auf.

Nun ist es aber so, dass man sich eben fragen muss, ob es überhaupt Gründe gibt, vom geltenden Recht abzuweichen. Nachdem die kantonalen Einbürgerungsbehörden, die Sie ja angehört haben, jetzt so häufig zitiert wurden, erlaube ich mir, auch noch einmal zu sagen, was ihre Meinung ist: Sie haben bestätigt, dass eine raschere Integration gerade im Alter von neunzehn und zwanzig Jahren möglich ist, weil die meisten Jugendlichen dann immer noch in der Ausbildung sind. Von daher gebe es eben keinen sachlichen Grund, diese zwei Jahre jetzt plötzlich wegzunehmen und zu sagen, die Doppelzählung gelte nur noch vom 10. bis zum 18. Lebensjahr.

Fazit: Der Antrag der Minderheit I ist sicher ein Kompromiss, in dem Sinne, dass man sich sonst mit dem Nationalrat nie finden wird und ihm hier entgegenkommen muss - wenn schon ein Kompromiss, dann ein sinnvoller. Aber der Bundesrat ist hier der Meinung, dass es eigentlich keinen Grund gibt, vom geltenden Recht abzuweichen. Vor allem sind, wie gesagt, diese zwei Jahre wichtige Jahre für die Integration. Deshalb bitte ich Sie, hier die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Zur Minderheit II, die die Streichung der Doppelzählung gemäss Nationalrat verlangt: Ich habe bereits gesagt, dass dies ein schlechtes Signal an unsere Jugendlichen wäre. Es ist sachlich auch nicht begründbar. Von daher bitte ich Sie wirklich, von diesem schlechten Signal an unsere Jugend Abstand zu nehmen und die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.