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Hess Hans · Ständerat · 2013-09-16

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-16

Wortprotokoll

Bei Artikel 7 betrifft die Differenz im Titel und in Absatz 1 die Frage, ob die betroffenen Unternehmen dem internationalen Verhaltenskodex beitreten oder ihn einhalten müssen. Der Nationalrat hat sich für das Einhalten ausgesprochen. Auch bei dieser Änderung geht es nach der Mehrheit des Nationalrates um eine klare Abgrenzung zwischen Söldnerfirmen und Bewachungsfirmen. Der internationale Code of Conduct, so hiess es, sei primär auf Söldnerfirmen ausgerichtet, weshalb die übrigen Sicherheitsfirmen nicht zu einem Beitritt gezwungen werden sollten. Der Nationalrat hat schliesslich diese Änderung mit 96 zu 86 Stimmen angenommen.

Wir beantragen Ihnen dagegen, an der Fassung des Bundesrates festzuhalten. Zwar gab es auch bei uns Stimmen, die sich gegen eine Zwangsmitgliedschaft stellten, da eine Einhaltung des Verhaltenskodex genüge. Für die Mehrheit der Kommission war aber die Frage ausschlaggebend, wer denn die Einhaltung des Verhaltenskodex zu überprüfen hat. In der Tat gibt es für den internationalen Verhaltenskodex einen Kontrollmechanismus. Diejenigen, die ihm beigetreten sind, werden auch kontrolliert. Das entlastet den Staat, der sonst die Einhaltung des Kodex überprüfen müsste. Bei der Fassung des Nationalrates würde sich überdies die Frage stellen, wie der Staat an die Informationen herankommt, um die Einhaltung des Kodex überprüfen zu können. Einfach zu dekretieren, der Verhaltenskodex sei einzuhalten, und niemand kontrolliert das, ist in den Augen der Mehrheit unserer Kommission keine Lösung.

Deshalb beantragen wir Ihnen, bei Artikel 7 an der Fassung des Bundesrates festzuhalten.