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Joder Rudolf · Nationalrat · 2013-03-13

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-13

Wortprotokoll

Ich möchte eine Lanze brechen für die Gemeindeversammlungen. Bei Artikel 15 will die Minderheit I, dass das Bürgerrecht "durch eine Verwaltungsbehörde" erteilt wird. Herr Tschümperlin hat vorhin gesagt, das Verfahren für die Einbürgerungen habe sich versachlicht. Herr Tschümperlin, eine Gemeindeversammlung ist nicht grundsätzlich etwas Unsachliches. Herr Tschümperlin hat auch gesagt, im Kanton Schwyz sei die Einbürgerung ein Verwaltungsakt. Was im Kanton Schwyz vielleicht zutreffend ist, ist nicht automatisch in der restlichen Schweiz angängig.

Eine Gemeindeversammlung ist keine "Verwaltungsbehörde". Das heisst, mit dem Antrag der Minderheit I würde der Gemeindeversammlung durch Bundesrecht der Einbürgerungsentscheid generell entzogen. Das lehnen wir klar ab. Der Antrag der Mehrheit ist seit dem 1. Januar 2009 geltendes Recht. Die Einbürgerung ist nicht nur ein Verwaltungsakt, sondern ein Akt, der auch an einer Gemeindeversammlung vollzogen werden kann, wenn das kantonale Recht das vorsieht. Viele Kantone haben ihre Gesetzgebung im Nachgang zu dieser neuen Rechtslage seit 2009 entsprechend angepasst.

Der Gesuchsteller ist ja auch beim Entscheid durch die Gemeindeversammlung durch das Diskriminierungs- und Willkürverbot geschützt. Im Gesetz, das wir machen, muss sichergestellt sein, dass die Kantone und die Gemeinden rechtlich die Möglichkeit haben, den Entscheid über die Einbürgerung an der Gemeindeversammlung fällen zu lassen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.