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Joder Rudolf · Nationalrat · 2013-03-13

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-13

Wortprotokoll

Das geltende Bürgerrechtsgesetz stammt aus dem Jahr 1952. Es ist durch zahlreiche Teilrevisionen unübersichtlich und zum Teil auch unverständlich geworden. Deshalb hat der Bundesrat vor zwei Jahren, im März 2011, eine Botschaft zur Totalrevision dieses Gesetzes vorgelegt.

Der Entwurf zum neuen Bürgerrechtsgesetz konnte in der Kommission dank guter und konstruktiver Zusammenarbeit gegenüber der Vorlage des Bundesrates und auch gegenüber dem geltenden Recht verbessert werden. Zudem wurde die aus dem Jahr 2006 stammende parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion mit dem Titel "Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung" vollumfänglich ins Gesetz aufgenommen und erfüllt. Ebenfalls erfüllt wurde eine Motion von SVP-Nationalrat Scherer (06.3875), welche verlangt, Rechtsgrundlagen zu schaffen, die es den Einbürgerungsbehörden ermöglichen, auf alle zur Verfügung stehenden Informationen zuzugreifen und damit die gegenseitige Amtshilfe zu verbessern.

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den Antrag der Minderheit Schenker Silvia klar abzulehnen.

Die Einbürgerung hat den Zugang zu umfassenden politischen Rechten zur Folge. Dazu gehören das aktive und passive Wahlrecht, das Stimmrecht, das Initiativrecht und das Referendumsrecht auf den drei Stufen Bund, Kanton und Gemeinde. Deshalb ist eine gute Integration absolute Voraussetzung. Entgegen dem Bundesrat sind wir der Meinung, dass für die Einbürgerung keine zusätzlichen Anreize geschaffen werden müssen: Es geht nicht um möglichst viele Einbürgerungen, sondern um die Einbürgerung von möglichst gut integrierten Personen.

Im neuen Bürgerrechtsgesetz sind aus der Sicht der SVP insbesondere die folgenden Punkte wichtig: Zunächst muss die formelle Voraussetzung einer Niederlassungsbewilligung erfüllt sein. Nur wer objektiv überhaupt die Möglichkeit hat, sich zu integrieren, kann ein Gesuch stellen. Dieser Grundsatz ist zentral.

Ein zweiter Punkt ist die Mindestdauer des Aufenthaltes in der Schweiz. Die SVP-Fraktion beantragt, bei den heutigen zwölf Jahren zu bleiben, und zwar aus folgendem Grund: Für die Niederlassungsbewilligung benötigt man einen Aufenthalt von grundsätzlich mindestens zehn Jahren. Von dieser Regel kann aber abgewichen werden, es gibt verschiedene Ausnahmemöglichkeiten. In verschiedenen Fällen kann die Niederlassungsbewilligung beispielsweise schon nach fünf Jahren ausgestellt werden. Damit wird der Grundsatz der guten Integration wieder verwässert. Für die SVP ist eine umfassende Integration Voraussetzung, und deshalb beantragen wir Ihnen, bei den bisherigen zwölf Jahren zu bleiben.

Die SVP unterstützt auch die Erweiterung und Präzisierung der Integrationskriterien. Im Interesse der Rechtssicherheit ist es unsere Aufgabe als Gesetzgeber, klar zu definieren, welche Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sein müssen. Die inhaltliche Prüfung eines Einbürgerungsgesuches muss auch in Zukunft primär durch die Kantone und Gemeinden erfolgen. Deshalb ist es in der Autonomie der Kantone, das Verfahren festzulegen, wobei auch in Zukunft der Entscheid durch die Gemeindeversammlung gefällt werden kann. Damit die Kantone und Gemeinden die Integration und die Voraussetzungen der Einbürgerung wirklichkeitsnah überprüfen können, muss eine kantonale Mindestaufenthaltsdauer stipuliert werden. Die SVP unterstützt den Antrag der Kommissionsmehrheit, der zwingend drei bis fünf Jahre verlangt.

Das neue Bürgerrechtsgesetz verlangt eine gute Integration als Voraussetzung für die Einbürgerung, definiert die Integrationskriterien präziser, belässt die inhaltliche Prüfung bei den Kantonen und Gemeinden, vereinfacht, harmonisiert und strafft das Verfahren, nimmt eine klarere Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen vor und verbessert die Amtshilfe unter den verschiedenen Behörden.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten. Gleichzeitig bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag der grünen Fraktion abzulehnen. In der schriftlichen Begründung sind alle Themenbereiche aufgelistet, die wir in der Kommission seit Sommer 2011 gründlich und in extenso diskutiert haben. Eine Rückweisung an den Bundesrat bringt materiell nichts. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.