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preparatory:AB 143991

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-13

Wortprotokoll

Ich beantrage, nicht auf das Geschäft einzutreten.

Wir diskutieren nicht über kriminelle Ausländer, nicht über Asylsuchende, nicht über Zuwanderung aufgrund der Personenfreizügigkeit. Wir beraten das Bürgerrechtsgesetz. Wir reden also darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein sollen, damit jemand Schweizerin oder Schweizer werden darf und das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht erhält. Wir reden über Menschen, die seit Jahren in der Schweiz leben, hier arbeiten, hier Steuern zahlen. Wir reden über Menschen, die unser Land als ihre Heimat gewählt haben und dies nun auch mit dem Erwerb des Schweizer Passes zeigen wollen.

Die Einbürgerung ist ein traditionelles, seit Jahrhunderten bewährtes Instrument der Schweiz. Die Einbürgerung diente der Schweiz seit je als Mittel, um Zugewanderte vollends in ihrer Mitte aufzunehmen. Die Einbürgerung ist ein urschweizerischer Mechanismus zur Stärkung unseres Landes. Wir müssen ein grosses Interesse daran haben, dass wir auch weiterhin zugewanderte Menschen mit vollen Rechten und Pflichten zu Schweizerinnen und Schweizern machen können. Vergessen wir nicht, dass es in den letzten Jahrhunderten auch Eingebürgerte waren, die in der schweizerischen Wirtschaft entscheidende positive Impulse gaben. Vergessen wir nicht, dass wohl die Familien einer überwiegenden Mehrheit von uns, die wir hier im Saal sitzen, einmal in der Schweiz eingebürgert wurden.

Ich bin relativ sicher, dass in dieser Debatte wieder Dinge angesprochen werden, die nichts, aber auch gar nichts mit dieser Frage und mit dieser Vorlage zu tun haben. Das war leider schon in der Kommissionsberatung so, und es ist auch in der öffentlichen Diskussion der Fall. Eine seriöse Diskussion um das Bürgerrecht wird offenbar durch die aktuellen fremdenfeindlichen Emotionen in Teilen der Bevölkerung verstellt.

Schon die Vorlage des Bundesrates war für einen Teil der SP-Fraktion problematisch. Dass die Niederlassungsbewilligung zwingend Voraussetzung ist für eine Einbürgerung, macht uns grosse Mühe. Die Verkürzung der Frist von heute [PAGE 227] zwölf auf acht Jahre vermag aus unserer Sicht diese Verschärfung, und es handelt sich um eine solche, nicht aufzuheben. Die höhere Schwelle führt dazu, dass im Vergleich zu heute rund 5000 Personen pro Jahr die Einbürgerungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen. Besonders betroffen sind Personen mit einer vorläufigen Aufnahme.

Den Bürgerlichen, allen voran der SVP, genügte nicht, was der Bundesrat vorschlug. Sie packten noch einiges obenauf. Gemäss Berechnungen der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen führen die Ihnen vorliegenden Anträge der Kommissionsmehrheit dazu, dass pro Jahr rund 5500 Einbürgerungen weniger als heute vorgenommen würden. Die Mehrheit erhöhte die erforderliche Wohnsitzdauer in der Schweiz von den vorgeschlagenen acht Jahren auf zehn Jahre. Sie strich die heute geltende Bestimmung, dass bei Jugendlichen die Zeit zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr bei der Einbürgerung doppelt gezählt wird; sie strich die Bestimmung, dass bei vorläufig Aufgenommenen die Zeit der vorläufigen Aufnahme bei der Einbürgerung angerechnet wird; sie erhöhte die erforderliche kantonale Wohnsitzdauer.

All das führte dazu, dass die Linke am Schluss die Vorlage ablehnte. Der Antrag meiner Minderheit, auf die Vorlage gar nicht erst einzutreten, wurde zu Beginn der Beratung gestellt, zu einem Zeitpunkt also, als noch nicht klar war, was am Schluss herauskommen würde. Ich stellte damals den Antrag, weil ich einerseits schon mit der Vorlage des Bundesrates Mühe hatte und weil ich andererseits ahnte, was noch kommen würde. Damals war es eine Ahnung, heute ist es Gewissheit. Der Entwurf ist zu einer völlig einseitigen Vorlage der Bürgerrechtsverweigerung, zu einer Vorlage der Bürgerrechtsverhinderung geworden.

Ich streite nicht ab, dass es beim Bürgerrecht Verbesserungspotenzial gibt. Zu unterschiedlich sind die Massstäbe in den Kantonen und Gemeinden heute. Die Schwelle, welche überwunden werden muss, damit jemand Schweizer Bürgerin oder Bürger werden kann, ist nicht überall gleich hoch. Was jedoch die Mehrheit aus der Vorlage und somit aus dem Bürgerrecht gemacht hat, ist nicht akzeptabel und führt in einigen Kantonen - zum Beispiel in meinem Kanton - dazu, dass das Bürgerrecht dort schwieriger zu erhalten sein wird, als dies heute der Fall ist.

Ich bin heute mehr denn je davon überzeugt, dass das geltende Recht in seiner Unvollkommenheit einer revidierten Version vorzuziehen ist, und bitte Sie darum, auf diese Vorlage nicht einzutreten.