AB 144028
Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-13
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, die materiellen Voraussetzungen laut Artikel 11 nochmals zu formulieren. Es heisst dort, die Bewerberinnen und Bewerber müssen "erfolgreich integriert" sein; es heisst dort, die Bewerberinnen und Bewerber müssen "mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut" sein; und es heisst klar, sie dürfen "keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz" darstellen. Das sind die Voraussetzungen. Dann haben wir in Artikel 12 noch Integrationskriterien formuliert. Auch diese sind meiner Meinung nach klar formuliert. Es heisst dort: "Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung"; es heisst: "Respektierung der Werte der Bundesverfassung"; es heisst: "Fähigkeit, sich in einer Landessprache zu verständigen"; und, der letzte Punkt, eine erfolgreiche Integration zeigt sich "im Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung". Das sind klare Formulierungen, die im Gesetzentwurf stehen.
Heute und in Zukunft ist es so, dass diese Voraussetzungen und die Integrationskriterien durch eine politisch zusammengesetzte Bürgerrechtskommission geprüft werden. Diese politisch zusammengesetzten Kommissionen haben also mit dieser Vorlage klare Voraussetzungen; diese Kommissionen haben die geforderte Arbeit zu leisten. Ich weiss, dass diese Kommissionen die Arbeit heute verantwortungsvoll und gewissenhaft machen. Mit dem Recht, negative Entscheide gerichtlich anzufechten, ist die Qualität der Entscheide deutlich gestiegen. Darum braucht es keine weiteren Verschärfungen und symbolische Paragrafen - solche braucht es schon gar nicht.
Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 14 Absatz 2 meine Minderheit zu unterstützen.