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Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-03-13

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-03-13

Wortprotokoll

Nach halber Debatte eine erste Vorbemerkung: Ich weiss nicht, ob es ein wahnsinnig guter Schachzug des Bundesrates war, diese Vorlage überhaupt zu bringen. Schauen wir einmal. Es muss ja kommen, wie es kommen wird.

Zweite Vorbemerkung: Es geht nicht einfach darum, ob mehr oder weniger Leute eingebürgert werden, sondern es geht darum, dass bei der Einbürgerung Chancengleichheit gegeben ist, dass die Menschen, die aus allen Erdteilen in das Land kommen, die gleichen Chancen haben. Wir wollen kein Einbürgerungsverfahren, das gehobene Schichten aus dem abendländisch-christlich-jüdischen Raum privilegiert gegenüber, sagen wir es einfach, normalen Volksschichten, gleich, woher sie kommen. Der Trend der Revision läuft natürlich genau in diese eurozentristische Ecke. Man will eigentlich sagen: Einbürgerung der Elite aus diesem Umkreis - super, willkommen! Aber in den übrigen Fällen lieber eher keine Einbürgerung. Das ist die Grundtendenz dieser Vorlage.

Bei diesem Artikel sind wir jetzt natürlich in einem Kernbereich. Es geht um die Integrationsbestimmungen. Zuerst zur Frage des Minderheitsantrages I, zur Rechtsordnung. Es ist mir schlichtweg unverständlich, warum der Bundesrat und die Mehrheit hier von "Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" sprechen. Dies spielt bei Artikel 11 eine Rolle. Es ist ja schon eine Voraussetzung, dass nur eingebürgert wird, wer diesbezüglich einen tadellosen Leumund hat. Aber wir wollen nicht Leute, die einfach die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten, wir wollen Leute, die unsere Verfassung, d. h. unsere Rechtsordnung, beachten, also z. B. auch den Umweltschutz, z. B. auch die Sozialgesetzgebung. Und das ist nur mit dem Minderheitsantrag I eingeschlossen und eben nicht mit dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Mehrheit, der bei den Integrationsvoraussetzungen sich spitzfindig wiederum auf den Bereich "öffentliche Sicherheit und Ordnung" kaprizieren wollte. Es scheint mir eigentlich ein banaler Systemwechsel, [PAGE 249] der hier im Sinne des Minderheitsantrages I (Glättli) vorzunehmen ist.

Wir kommen zur Frage der Sprache. Da ist das Wesentliche gesagt worden. Ich ersuche Sie, hier bei der Mehrheit zu bleiben. Sie wissen ja so gut wie ich: Dort, wo die sogenannte Elite zu Buche steht, da wird wegen der Sprache nicht so genau geschaut, da sind andere materielle Kriterien massgebend. Die Sprache wird bei den unteren Schichten zum Stolperstein, und da können Sie nicht höhere Anforderungen stellen, schon gar nicht im Schriftlichen, als sie hier im Durchschnitt vorhanden sind; das war eine generelle Bemerkung. Ein Einbürgerungsverfahren, das bei der Integration höhere Anforderungen anpeilt, als sie der Durchschnitt - ich sage es einmal so - der herkömmlichen Schweiz erfüllt, ist absurd. Ich erlebe das manchmal in Verfahren bei solchen Prüfungen; da kann ich nur laut lachen. Ich bin nicht einmal sicher, ob die Hälfte der Leute in diesem Saal ohne speziellen Vorbereitungskurs die Zweidrittelmehrheit von richtigen Antworten, die es braucht, um diese Prüfungen zu bestehen, erreichen würde.

Beim Wirtschaftsleben ersuche ich Sie, dem Minderheitsantrag III (Tschäppät) stattzugeben - Herr Tschäppät hat ihn hinreichend begründet -, sodann auch dem Minderheitsantrag Tschümperlin zu Artikel 14 Absatz 2.