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Borer Roland F. · Nationalrat · 2013-03-13

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-13

Wortprotokoll

Am 14. Februar dieses Jahres hat die SGK des Nationalrates diese parlamentarische Initiative behandelt, und sie hat mit 18 zu 7 Stimmen den Entscheid gefällt, ihr keine Folge zu geben.

Die Diskussion über die Frage, welches System wir anwenden wollen, das System des Tiers payant oder des Tiers garant, ist älter als das KVG selber. Im Vorfeld der Beratungen zum KVG im Jahre 1995 hat man sich entschieden, das System des Tiers garant anzuwenden. Das ist heute nach wie vor so.

Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass sich das bestehende System so, wie es heute angewendet wird, bewährt hat. Die Leistungsbezüger werden einerseits für die Kosten sensibilisiert, indem sie die Rechnung der Leistung, die sie bezogen haben, direkt sehen und diese dann an ihren Krankenversicherer weiterleiten. Ein Faktor, der auch nicht vergessen werden darf: Zwischen Leistungserbringern und Patienten besteht ja ein direktes Verhältnis, ohne dass ihnen ein Krankenversicherer über die Schultern blicken kann. Wer anders als der Leistungsbezüger selber kann denn schlussendlich kontrollieren, ob die Rechnung korrekt gestellt wird oder nicht?

Wir sind schon lange vom reinen System des Tiers garant weggekommen; das wurde von der Vertreterin der Minderheit auch erwähnt. Es ist eine Tatsache, dass stationäre Leistungen schon seit der Inkraftsetzung des KVG nach dem System des Tiers payant abgerechnet werden.

Nicht ganz korrekt ist die Aussage, dass Patienten mit sehr hohen Medikamentenkosten überfordert würden. Fakt ist auch hier, dass im Bereich der Medikamentenentschädigung von der absolut grossen Mehrheit der Krankenversicherer heute das System des Tiers payant angewendet wird. Als Versicherter gehen Sie heute mit der Versichertenkarte in die Apotheke, beziehen nach Rezept Ihre Medikamente, und die Abrechnung erfolgt auf dieser Basis. Jetzt in Bezug auf einen einzelnen oder vielleicht zwei Krankenversicherer zu legiferieren, ist nach Meinung der Mehrheit der Kommission der falsche Weg.

Nicht vergessen werden darf, dass ein Systemwechsel für alle Beteiligten massiven Mehraufwand zur Folge hätte. Im Übrigen, auch das ist ein Fakt, sind Ärzte freischaffende Selbstständigerwerbende. Wenn in Einzelfällen Patienten Entschädigungen vom Versicherer beziehen und damit nicht die Leistung bezahlen, die sie bezogen haben, so gehört das wie in anderen Sparten auch zum unternehmerischen Risiko des KMU-Betriebes Arztpraxis. Darüber kann man geteilter Meinung sein, aber diese Situation gibt es in allen anderen Bereichen auch.

Aus vorgenannten Gründen ist die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen zum Schluss gekommen, dass wir am bewährten System des Tiers garant festhalten können und sollten, was ich Ihnen im Namen der Mehrheit hiermit auch beantrage.