Galladé Chantal · Nationalrat · 2013-03-13
Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-13
Wortprotokoll
Die Sicherheitspolitische Kommission hat vor über einem Jahr mit einer Arbeit begonnen, welche zum Ziel hatte, die verschiedenen Waffenregister miteinander zu verknüpfen. Ursprünglich ging die Kommission davon aus, dass die Kantone diese Arbeit selber an die Hand nehmen würden, wie damals im Abstimmungskampf um die Waffenschutz-Initiative versprochen wurde. Nach zahlreichen Anhörungen, unter anderem der Kantone und der Polizei, stellte unsere Kommission fest, dass die Kantone diese Aufgabe nicht allein erfüllen können und dass einige Gesetzesänderungen notwendig sind, damit die Register miteinander verknüpft werden können.
Das Resultat dieser Arbeit liegt nun in Form von vier Kommissionsmotionen vor, welche von einer sehr grossen Mehrheit der Kommissionsmitglieder mitgetragen werden. Es geht darum, mehr Sicherheit vor Schusswaffen zu schaffen und die Polizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Sicherheitspolitische Kommission hat festgestellt, dass heute verschiedene Lücken in der Gesetzgebung den Informationsaustausch zwischen zivilen und militärischen Behörden erschweren.
Die Motionen sehen Folgendes vor: erstens die Einführung einer Meldepflicht an das VBS, zweitens die Ermöglichung einer Bearbeitung der Informationen im Personalinformationssystem der Armee, drittens die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Online-Abfrage bei den kantonalen Waffenregistern, viertens eine effizientere Identifikation von Militärangehörigen via AHV-Versichertennummer.
Ich erkläre Ihnen jede Kommissionsmotion kurz, damit Sie sehen, was dahintersteht. Zur Motion 13.3000, "Waffen. Einführung einer Meldepflicht an das VBS": Künftig soll es der zuständige Staatsanwalt oder das zuständige Gericht dem VBS melden müssen, falls im Rahmen hängiger Strafverfahren gegen Angehörige der Armee oder Stellungspflichtige die Befürchtung auftaucht, dass diese sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden. Sie erinnern sich vielleicht daran, dass in Saint-Léonard im Wallis im Jahr 2011 ein Angehöriger der Armee seine Freundin mit der Militärwaffe umbrachte, obwohl bereits ein Strafverfahren gegen ihn am Laufen war. Die Behörden konnten die Informationen nicht austauschen, und die Waffe wurde ihm deshalb nicht rechtzeitig entzogen. Genau auf solche Fälle ist dieser Vorstoss ausgerichtet.
Diese Motion wurde mit 19 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Die von der Staatsanwaltschaft oder von den Gerichten gemeldeten Daten sollen neu ins Personalinformationssystem der Armee übernommen werden. Das ist der Gegenstand der zweiten Motion, der Motion 13.3001, "Waffen. Bearbeitung der Informationen im Personalinformationssystem der Armee".
Diese Motion wurde von der Kommission ebenfalls mit 19 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet.
Dann zur dritten Motion, der Motion 13.3002, "Waffen. Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Behörden der Kantone und des Bundes": Sie verlangt die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Online-Abfragen in den kantonalen Waffenregistern. Heute fehlt die Rechtsgrundlage für eine solche Online-Abfrage, und das Problem ist auch, dass die Polizei bei Einsätzen nicht in Echtzeit zu den Informationen kommt, die für sie notwendig sind. Da hat [PAGE 277] sich die SiK-NR mit 12 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine entsprechende Änderung des Waffengesetzes ausgesprochen. Diese dritte Motion sieht zudem noch in Litera d vor, dass nicht nur die kantonalen Register miteinander verbunden werden sollen, sondern auch die Informationssysteme des Bundes. Dadurch soll der Benützende mit einer einzigen Abfrage prüfen können, ob bestimmte Personen in einem oder mehreren Systemen verzeichnet sind.
Zur vierten und letzten Motion, der Motion 13.3003, "Waffen. Benutzung der AHV-Versichertennummer": Sie verlangt die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Benützung der AHV-Versichertennummer. Dies ermöglicht eine rasche und effiziente Identifikation von Militärangehörigen.
Diese Motion wurde mit 14 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen verabschiedet.
In allen vier Motionen wird der Bundesrat aufgefordert, dem Parlament die entsprechenden Gesetzesgrundlagen so rasch wie möglich zu unterbreiten, spätestens aber bis im Herbst 2013. Es gab noch weiter gehende Massnahmen, die von der Kommission aber abgelehnt wurden, zum Beispiel dass man auch rückwirkend die vor 2008 abgegebenen Armeewaffen registriert. Das betrifft die grösste Anzahl Schusswaffen, die sich in den Schweizer Haushalten befindet. Aber ein solcher Vorstoss wurde mit 12 zu 9 Stimmen abgelehnt, und damit liegt hier keine Kommissionsmotion vor.
Es gibt aber eine Aktualität zu diesem Punkt: Die KKJPD und die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten sind mit einem Schreiben an die Kommissionsmitglieder und an die Fraktionspräsidenten gelangt, in welchem sie nun eine rückwirkende Registrierung fordern.
Für die heutige Behandlung ist das nicht mehr möglich. Allenfalls kann der Ständerat, wenn sich dort eine Mehrheit findet, oder der Bundesrat dieses Anliegen, das nun breit abgestützt ist, aufnehmen.
Wir stimmen heute also über vier Kommissionsmotionen ab, welche mehr Sicherheit bringen und den Waffenmissbrauch bekämpfen. Alle Anliegen werden von den Kantonen und den zuständigen Behörden gefordert, damit sie ihre Arbeit machen können.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der überwiegenden Mehrheit der Kommission, unsere Kommissionsmotionen anzunehmen. Eine Minderheit möchte die Motion 13.3002 ablehnen, weil sie die bestehenden Grundlagen für ausreichend hält.