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Amstutz Adrian · Nationalrat · 2013-03-13

Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-13

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion hat sich bezüglich dieser Revision klare Ziele gesetzt. Für uns ist zentral, dass nur Personen eingebürgert werden können, die bereit sind, Rechte und Pflichten in unserem Gemeinwesen zu übernehmen, und dass der Einbürgerungsentscheid weiterhin auf Gemeindeebene getroffen wird; das heisst, die Gemeinde beurteilt, ob eine Person integriert ist oder nicht. Insbesondere erwarten wir, dass Einbürgerungsentscheide von der zuständigen Gemeindeversammlung oder von den zuständigen Gemeindebehörden getroffen werden und nicht durch Gerichte. Wir verlangen aber auch eine Verschärfung bei der erleichterten Einbürgerung, die Beherrschung der Amtssprache in der Einbürgerungsgemeinde und den Entzug des Bürgerrechts, wenn jemand innerhalb von acht Jahren nach der Einbürgerung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wird.

Sie haben nun entschieden, die Einbürgerung insofern zu erleichtern, als die minimale Wohnsitzdauer von zwölf auf zehn Jahre verkürzt wird; das ist für uns nicht tolerierbar. Dabei soll die Frist immer weiterlaufen, so auch beim Wohnsitzwechsel. Es ist zwar auch in unserem Sinne, dass eine Einbürgerung nur noch bei Vorliegen einer Niederlassungsbewilligung möglich sein soll. Aber gleichzeitig haben wir am letzten Freitag vom Bundesrat erfahren, dass künftig ein rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer C-Bewilligung eingeführt werden soll, um die Integration von Ausländern zu fördern.

Wir stellen fest, dass zahlreiche Fragen offen sind. Ob unseren Anforderungen im Ständerat Rechnung getragen wird, ist alles andere als klar. In einer Zeit, wo immer mehr Leute Rechte einfordern - namentlich auch in diesem Bereich -, immer weniger Leute aber bereit sind, Pflichten zu [PAGE 272] übernehmen, sind eine gute Integration und ein entsprechender Ermessensspielraum für die Gemeinden und Kantone zwingende Voraussetzungen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf wird nach unserer Einschätzung diesen Anforderungen nicht gerecht. Aus diesem Grund werden wir uns in der Gesamtabstimmung der Stimme enthalten.

Vom Ständerat erwarten wir eine wirksame Verbesserung der Vorlage und wo nötig eine Korrektur der bisherigen Beschlüsse. In der vorliegenden Form zumindest könnten wir der Vorlage in der Schlussabstimmung nicht zustimmen.