Hess Lorenz · Nationalrat · 2013-03-20
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-03-20
Wortprotokoll
Bei der Diskussion von Artikel 5 Buchstabe i zum Dusch- und Badewasser war es oftmals fast ein bisschen schwierig, ernsthaft zu bleiben; auch in den Diskussionen vor dieser Debatte hat man da gelacht. Es ist nicht so, dass man diesen Punkt lächerlich machen sollte, auch wenn er auf den ersten Blick komisch erscheint. Zum einen gibt es tatsächlich Bedrohungen wie Legionellen und andere mögliche Formen der Wasserverseuchung, die sehr wohl gefährlich sein können. Zum andern sprechen wir ja in diesem Artikel auch nicht nur über Lebensmittel. Liest man den ganzen Artikel 5 vor Buchstabe i, so sieht man, dass wir hier von Tätowierfarbe sprechen, von Kerzen, Spielzeugen und Textilien. Deshalb heisst es zu Recht, dass in diesem Gesetz Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände geregelt werden. So viel zur Ernsthaftigkeit und zur guten Absicht hinter dieser Regelung.
Ich kann es kurz machen, denn vorhin wurde das Folgende schon von Kollege de Courten ausgeführt: Wo und wie ist dann der Unterschied zwischen den Wassersorten auszumachen? Im Moment leisten wir es uns ja, wie fast überall in der westlichen Welt, das gleiche Wasser als Trinkwasser und eben auch zum Waschen, Duschen und vor allem auch noch zum Spülen zu gebrauchen. Was wir uns da leisten, ist sehr wohl ein Thema, das man in einem anderen Zusammenhang diskutieren kann. Es ist nun mal so, dass wir unser Wasser im wahrsten Sinne des Wortes in der Regel aus ein und derselben Quelle beziehen. Wenn jemand im Freien bei einem Brunnen duscht, hat er vielleicht schon wieder andere Vorschriften zu gewärtigen. Da kann man sich tatsächlich fragen, ob es nötig ist, diesem Gesetz noch eine nichtzwingende Vorschrift aufzubürden.
Auch vor dem Hintergrund, dass namentlich auf kantonaler Ebene brauchbare und gute Lösungen sowie Kontrollen und Vollzug bestehen, plädiert die BDP-Fraktion dafür, hier dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, Artikel 5 Buchstabe i zu streichen und diesen Punkt nicht zu berücksichtigen, um in dieser Vorlage sozusagen beim Kerngeschäft zu bleiben.