de Courten Thomas · Nationalrat · 2013-03-20
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-20
Wortprotokoll
Herr Pezzatti und wir beantragen Ihnen im Bereich des Bussenkataloges die Bussenhöhe für fahrlässige Vergehen auf maximal 5000 Franken festzulegen - statt wie bisher auf 20 000 Franken.
Der ganze Artikel 65 behandelt die Strafdelikte, die benannt werden, und die Strafsumme. Damit man den Überblick ein bisschen behält, will ich es kurz aufzählen. Heute gilt für einen ordentlichen Verstoss eine Bussenobergrenze von 40 000 Franken, bei gewerbsmässigem Verstoss gegen das Gesetz sind es 40 000 und bei fahrlässigen Verstössen 20 000 Franken.
Neu sollen folgende Bussenobergrenzen gelten: für den ordentlichen Verstoss 40 000 Franken, für den gewerbsmässigen Verstoss neu 80 000 Franken - das ist der neue Punkt - und für den fahrlässigen Verstoss wiederum 20 000 Franken.
Der Antrag der SP-Fraktion geht jetzt im Bereich des Verstosses und des gewerbsmässigen Verstosses gegen das Gesetz noch weiter und will den Betrag dort nochmals verdoppeln. [PAGE 431]
Ich möchte Ihnen zu diesem Punkt einige Aspekte nahelegen: Auch im Lebensmittelgesetz müssen Bussen festgelegt werden, die mit den anderen Strafnormen in anderen Gesetzen einigermassen übereinstimmen. Dies, damit der Rechtsrahmen, auch in Bezug auf die präventive und dissuasive Wirkung, einigermassen stimmt.
In Artikel 65 Absatz 1 lesen Sie, welche Verstösse geahndet werden. Da geht es unter anderem um Verstösse gegen das Alkoholausschankverbot oder gegen falsch deklarierte Packungen, was auch mal vorkommen kann - klar, es sollte nicht verkommen, aber es kann auch einmal vorkommen. Deshalb muss der Bussenrahmen nicht auf eine maximale Höhe von ausserordentlichen 80 000 Franken festgelegt werden, es reichen 40 000 Franken. Das Thema ist auch nicht neu, wir haben es in der Kommission bereits behandelt. Wir haben den ordentlichen, ins System passenden Rahmen des Strafmasses abgecheckt, auch mit dem Bundesamt für Justiz. Dort ist man einhellig zum Schluss gekommen, dass der vom Bundesrat beziehungsweise von der Kommission vorgeschlagene Rahmen - maximal 40 000 Franken für einen ordentlichen Verstoss, maximal 80 000 Franken für einen gewerbsmässigen Verstoss und maximal 20 000 Franken für einen fahrlässigen Verstoss - dem richtigen Rahmen entspricht.
Entsprechend beantrage ich Ihnen, hier der Minderheit Pezzatti zu folgen. Denn mit diesem Gesetz kann ein fahrlässiger Verstoss schon eine Kleinigkeit sein, die mit einem maximalen Strafmass von 5000 Franken mehr als ordentlich bestraft würde. Ich bitte Sie, hier nicht in eine "Hau den Lukas"-Mentalität zu verfallen, die auf alles losdrischt, was jetzt diesem Gesetz unterstellt wird, nach dem Motto: "Auf ihn mit Gebrüll!" Das geht nicht. Halten Sie Augenmass auch in diesem Bereich, und stimmen Sie der Minderheit zu.