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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2013-12-10

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-10

Wortprotokoll

An jeder 1.-August-Rede wird wortreich ausgeführt, dass Bildung unser Rohstoff, das Fundament unserer Gesellschaft, das Fundament unserer Wirtschaft und unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sei. Ich teile diese Ansicht. Deshalb glaube ich, dass das Gesetz, über das wir heute diskutieren, von zentraler Bedeutung ist. Wenn wir von Bildung sprechen, dann heisst das in unserer modernen Gesellschaft eben vor allem auch berufliche Weiterbildung. Damit ist derjenige Teil der Bildung gemeint, der über die Grundbildung - sei es das Studium, sei es die Lehre - hinausgeht.

Wir diskutieren immer wieder über den sogenannten Fachkräftemangel. Fachkräfte sind rar. Um genügend Fachkräfte zu haben, braucht es auch berufliche Weiterbildung. Das heisst, dass sich diejenigen Personen, die im beruflichen Alltag stehen, kontinuierlich weiterzubilden haben, um fit zu bleiben für den Arbeitsmarkt. Auch wenn sie ihre Grundbildung schon vor zehn, zwanzig oder dreissig Jahren abgeschlossen haben, müssen sie sich wieder à jour bringen und sich für ihren Arbeitsplatz fit machen können.

In diesem Gesetz geht es unter anderem um die berufliche Weiterbildung, deshalb ist das eben Gesagte so wichtig. Die zentralen Bestimmungen dieses Gesetzes sind in Artikel 5 enthalten. Absatz 2 sagt unverbindlich, dass die Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "begünstigen" sollen. Als Präsident des Kaufmännischen Verbandes Schweiz und damit derjenigen Organisation, die nicht nur für die berufliche Grundbildung steht, sondern vor allem auch für die berufliche Weiterbildung, kann ich Ihnen sagen, dass das eben genau das Problem ist. Es ist zwar nett, dass die Arbeitgeber die Weiterbildung begünstigen, aber damit ist es nicht getan. Weiterbildung muss ein gegenseitiges Wechselspiel von Rechten und Pflichten sein. Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, sich weiterzubilden, es ist aber auch ihr Recht. Und es ist das Recht des Arbeitgebers, zu verlangen, dass sich seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterbilden, es ist aber auch eine Pflicht, das wirkungsvoll zu unterstützen. Deshalb verlangt meine Minderheit I schlicht und ergreifend das Auswechseln eines Wortes: Statt des unverbindlichen "begünstigen" soll im Gesetz stehen, dass die Arbeitgeber die Weiterbildung konkret "unterstützen" müssen. Wenn wir es bei der Version der Mehrheit belassen, ist das ein netter Satz, aber schlussendlich nicht mehr als ein Lippenbekenntnis.

In die gleiche Stossrichtung geht mein zweiter Minderheitsantrag. Er verlangt, dass die Arbeitgeber regelmässig die berufliche Standortbestimmung ihrer Mitarbeitenden unterstützen. Worum geht es in diesem Antrag? Auch hier zeigen die Erfahrungen, dass es notwendig ist, im Laufe des Berufslebens zwischendurch zu analysieren: Wo besteht Weiterbildungsbedarf? Wo besteht Weiterbildungsbedarf seitens des Unternehmens, aber auch seitens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Eine solche Standortbestimmung führt dazu, dass die Weiterbildung gezielter und zweckmässiger in Angriff genommen werden kann.

In diesem Sinne bitte ich Sie um die Unterstützung meiner Minderheitsanträge I und II. Ich glaube, dass wir damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung in der Schweiz leisten können. [PAGE 2102]

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