AB 144614
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-05
Wortprotokoll
Herr Ständerat Zanetti, es erstaunt Sie sicher nicht, wenn ich Ihnen sage, dass das eine Angelegenheit der Sozialpartner bleiben muss. Gesamtarbeitsverträge können solche Abmachungen zur Weiterbildung vorsehen oder nicht. Entscheidend wichtig ist, dass die Firmen kompetitiv bleiben. Entscheidend wichtig ist es zudem zu verstehen, dass die Arbeitgeber das tun, was für die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden nötig ist, damit sie zum Firmenerfolg beitragen können und auf diesem Wege auch ihre Arbeitsplätze sichern können.
Wir sind jetzt nicht mehr bei fünf Arbeitstagen wie im Nationalrat - dort wurde nämlich die eine Woche mit 123 zu 60 Stimmen abgelehnt -, sondern bei drei Tagen. Egal, ob es fünf oder drei Tage sind: Solche vergleichbaren Modelle gibt es zum Beispiel in Deutschland. Es ist eine Tatsache, dass in Deutschland nur etwa 1,5 Prozent derjenigen, die zu einem Weiterbildungsurlaub berechtigt sind, von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch machen. Das heisst mit anderen Worten, dass das eine Angelegenheit der Firmen und der Sozialpartnerschaft ist. Ich sähe persönlich keinen Mehrwert, wenn man hier jetzt diese drei Tage in das Gesetz schreiben würde.
Ich bitte Sie, davon abzusehen und mit der Mehrheit zu stimmen.