AB 14463
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-25
Wortprotokoll
Diese Steuerreform hatte ursprünglich mindestens zwei Ziele: zum Ersten sollten Verheiratete und Nichtverheiratete im Steuerbereich [PAGE 1170] gleichgestellt werden, und zum Zweiten sollten Familien mit Kindern entlastet werden. Der Bundesrat kam auf die Idee, dafür 1,3 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen. Zauberer Villiger - ich würde ihn nicht mehr als Zauberlehrling bezeichnen - rief nun hingegen Geister, die er nicht mehr loswird. Das hat natürlich mit dem zu tun, was in den letzten Wahlen auf Plakaten gross an den Wänden prangte, nämlich mit dem Druck "Steuern runter". Dem hat das Eidgenössische Finanzdepartement nun nachgegeben. Denn es kann sonst nicht erklärt werden, dass für die Verteilung dieser Steuereinbussen ein Instrument verwendet werden soll, das sich dafür nun überhaupt nicht eignet.
Die direkte Bundessteuer ist eine Reichtumssteuer. Das wird von rechter Seite zu Recht behauptet. Sie ist deshalb nicht geeignet, untere und mittlere Einkommen zu entlasten. Wenn hier Geld gesprochen wird, das nicht mehr eingezogen werden soll, dann ist das ein Kniefall vor den Gutbetuchten. Wenn wir die Zahlen anschauen, sehen wir einen ersten Beweis dafür: 580 Millionen Franken beziehungsweise etwa 44 Prozent der Summe werden nicht mehr von Haushalten mit Einkommen von über 150 000 Franken eingezogen. 44 Prozent des Ausfalls entfallen also auf Haushalte mit Einkommen über 150 000 Franken! Ein zweiter Beweis dafür, dass wir einen Kniefall vor den Gutbetuchten machen: Es stehen auch Forderungen für die Steuerentlastung von Wohneigentümern in der Höhe von 200 bis 300 Millionen Franken im Raum. Es geht um eine Entlastung im Unternehmenssteuerbereich in der Grössenordnung von mindestens 300 Millionen Franken; ich behaupte, dass das eine Entlastung für grosse Unternehmen und nicht für KMU ist. Grosse Unternehmen, vielleicht etwa 7 Prozent unserer Unternehmen, werden davon tatsächlich profitieren. Das ist dann nicht mehr das Prinzip "Giesskanne", sondern das ist das Prinzip "gezielter grosser Schlauch". Ein paar Tröpfchen fallen dann vielleicht noch für die KMU ab. Das Motto ist also: Wer hat, dem soll auch mehr bleiben.
Zur Modellwahl, über die wir auch gebrütet haben: Das intelligenteste und zukunftsträchtigste Modell ist sicher die Individualbesteuerung. Wenn man jedoch im Bereich der Familien noch etwas Spezielles machen will, kann man auch mit dem Familiensplitting leben. Das bedeutet, dass man mit dem Splitting lebt, solange Kinder und Jugendliche im Haushalt sind, und sonst die Individualbesteuerung hat. Das ist auch ein partnerschaftliches Modell. Das hat die CVP deshalb ja lange dazu bewogen, dieses Modell zu bevorzugen. Ein "Rechenfehler" hat nun einen Umschwung bewirkt. Es entbehrt nicht einer gewissen Komik beziehungsweise Tragik, dass die Präsidentin von Pro Familia das Modell in der WAK beerdigt hat. Zum Glück liegt ja nun ein Brief von Pro-Familia-Organisationen vor, die weiterhin sagen, das Familiensplitting sei das Modell, das sie wollten.
Wenn ein Modell gut ist, kann es nicht an einem Rechenfehler scheitern. So einfach machen es sich nicht einmal Mathematiklehrerinnen. Wenn nämlich gleichzeitig mehrere hundert Millionen Franken auf anderem Wege ausgegeben werden, dann könnte man diese 300 Millionen Franken auch für die Familien verwenden. Die Minderheit III stellt deshalb hier den Antrag, dass wir das Geschäft an die Kommission zurückweisen, damit wir dort noch einmal über dieses Modell des Familiensplittings sprechen können. Wenn es sein muss, kann man garantiert mit dem Verändern von Abzügen dafür sorgen, dass der so genannte Rechenfehler auskorrigiert wird, dass die Ausfälle also nicht höher als diese 1,3 Milliarden Franken sein werden.
Es ist auch im Hinblick auf das Steuerharmonisierungsgesetz wichtig, welches Modell wir wählen. Es ist nämlich vorgesehen, dass die Kantone das Modell, das wir für den Bund auswählen, dann längerfristig auch anwenden sollen. Bei den kantonalen Besteuerungen können dann auch kleine und mittlere Einkommen vom Modell - und vor allem auch von der Form - der Steuerabzüge profitieren, denn in den Kantonen und Gemeinden bezahlen praktisch alle Haushalte Steuern. Das ist das geeignete Instrument, damit wir mit der Steuerpolitik tatsächlich auch Sozial- und Familienpolitik betreiben können.