Fetz Anita · Ständerat · 2014-03-05
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-05
Wortprotokoll
Hier geht es um die Projektförderung, die vom Nationalrat "aus guten Gründen" eingefügt worden sei, um meinen Kollegen Peter Bieri aus der Kommission zu zitieren.
Wir haben in der Kommission ziemlich rasch, rasch über diesen Artikel beraten und uns dann ziemlich rasch, rasch mit dem Hinweis begnügt, dass die Projektförderung ja im Berufsbildungsgesetz geregelt sei. Ich habe mich da auch - da sage ich "mea culpa" - rasch, rasch davon überzeugen lassen, bin dann der Sache aber nochmals nachgegangen. Dabei habe ich festgestellt, dass es nicht so ist, dass die entsprechenden Förderprojekte alle über die Förderartikel im Berufsbildungsgesetz erfasst sind. Diesbezüglich hat uns, das muss man ehrlicherweise auch sagen, Kollege Bieri sogar gewarnt. Anyway: Die Projektförderung ist nicht erfasst. Deshalb habe ich, auch in Absprache mit zwar nicht allen, aber ein paar Kommissionsmitgliedern, diesen Antrag gestellt, hier dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Mein Antrag - damit das klar ist - bezieht sich übrigens auch auf den Titel.
Wenn der Förderartikel fehlt, ist das Problem nicht, dass man dann keine Berufsbildungsförderung machen kann, sondern dass die Grundkompetenzenförderung herausfällt. Das ist aber ein ganz wichtiger, eigentlich ein zentraler Teil der Weiterbildung. Heute können in der Schweiz 800 000 Erwachsene nicht richtig lesen, und 400 000 Erwachsene haben Schwierigkeiten, einfache Rechnungen zu lösen. Allein dieser Mangel an Grundkompetenzen löst in der Arbeitslosenversicherung Kosten von mehr als 1 Milliarde Franken pro Jahr aus. Das heisst, wir haben ein grosses Interesse, dass die Grundkompetenzenförderung auch Teil des Weiterbildungsgesetzes wird und dass es - konkret gesagt - auch Projektförderungen in diesem Bereich gibt. Nötig sind sie insbesondere dort, wo es auch um die Information und die Sensibilisierung der Betroffenen geht. Ein Problem dieser Leute ist, dass sie natürlich in der Öffentlichkeit nicht zugeben wollen, dass sie nicht lesen und ganz schlecht rechnen können. Also muss man sie über bestimmte Kanäle ansprechen. Die entsprechenden Organisationen befürchten jetzt, dass sie sozusagen zwischen alle Stühle fallen, sobald das Weiterbildungsgesetz in Kraft tritt, und dass der entsprechende Artikel im Berufsbildungsgesetz das Problem nicht mehr erfasst. Das ist einmal die inhaltliche Ebene.
Dann kommt auch noch die Frage dazu: Wer will das alles? In der Kommission haben wir nicht gewusst - wir haben uns auch zu wenig darum gekümmert, das muss man vielleicht auch sagen -, dass in der Vernehmlassung sämtliche involvierten Kreise diesen Förderartikel verlangt haben. Das waren nicht nur die Weiterbildungsorganisationen, sondern das waren auch die Kantone, das waren auch die Parteien. Vor allem war es auch der Arbeitgeberverband, der natürlich genau gewusst hat, dass man die Leute, die als Erwachsene nicht lesen und nicht gut rechnen können, irgendwo nachbilden muss.
Das ist der Grund, warum ich den Antrag hier nochmals stelle, dass wir gemäss Nationalrat entscheiden. Im Nationalrat ist dieser Artikel mit einem grossen Mehr beschlossen worden. Ich denke, dass wir hier gleich die erste Differenz beseitigen könnten, weil der Nationalrat sicher an diesem Fördertatbestand der Projektförderung festhalten wird. [PAGE 63]