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Schmid Martin · Ständerat · 2013-12-05

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-05

Wortprotokoll

Wie Ihnen Kollege Levrat ja schon angekündigt hat, nehme ich eine gegenteilige Position ein, nachdem ich die Argumente abgewogen habe. Ich möchte hier offenlegen, dass ich einmal Präsident der Kommission Steuerharmonisierung gewesen bin, welche letztlich den indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet hat, den wir hier schon im Detail diskutiert haben, der durch Mehrheitsbeschluss des Parlamentes dann Eingang ins Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und ins Steuerharmonisierungsgesetz gefunden hat und der aus meiner Sicht einen wirklich adäquaten Gegenvorschlag darstellt.

Ich möchte aber auch noch ein paar spezifische Argumente einbringen, welche aus meiner Sicht doch für die Beibehaltung der Pauschalbesteuerung sprechen. Ein ganz wesentliches Argument - ich glaube, das darf man im Ständerat einbringen - ist das Argument des Föderalismus in diesem Bereich. Wenn fünf Kantone die Pauschalbesteuerung vielleicht aus guten, berechtigten Gründen abgeschafft haben, sollen dann alle anderen Kantone gezwungen werden, dies nachzuvollziehen? Da komme ich zum Schluss: Nein, das soll nicht so sein. Es soll jeder Kanton letztlich selbst entscheiden, aufgrund welcher Argumente er sich für oder gegen die Beibehaltung der Pauschalbesteuerung entscheidet.

Die Unterschiede sind nämlich sehr gross. Im Kanton Zürich wurde vielleicht zu Recht argumentiert, dass in Stadtnähe durchaus auch schweizerische Steuerpflichtige in die guten Immobilien ziehen und der Steuerausfall beim Wegzug eines [PAGE 1072] Ausländers dadurch kompensiert würde. Das mag in einem starken Wirtschaftsraum, in dem auch sehr viele Schweizer Steuerpflichtige eine Steuerleistung erbringen, welche annähernd so hoch ist wie diejenige der pauschalbesteuerten Personen, durchaus zutreffen. Ich möchte hier aber auf den Kanton Graubünden eingehen: Wir haben auch verschiedenste Pauschalbesteuerte, die in peripheren Gebieten wohnen. Ich wage hier die Aussage, dass in diesen Fällen bei einem Wegzug nicht Schweizer in deren Immobilien ziehen würden. Ein Ausländer mit Erstwohnsitz nimmt dort also nicht einem Schweizer den Wohnplatz weg.

In diesen Kantonen ist die Ausgangslage eine fundamental andere: Schon die Wirtschaftsschwäche führt dazu, dass man Mühe hat, Schweizer dazu zu bewegen, dort erwerbstätig zu werden bzw. dort ihren Wohnsitz zu nehmen. In diesen Kantonen ist die Pauschalbesteuerung ein Instrument, mit dem dafür gesorgt wird, dass auch gute Steuerpflichtige aus dem Ausland dort Wohnsitz nehmen.

Wenn man die Steuerleistung der 268 Pauschalbesteuerten im Kanton Graubünden anschaut und ihre Steuerleistung mit der Steuerleistung eines durchschnittlichen Bündner Steuerpflichtigen vergleicht, dann sieht man, dass diese 268 Personen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene Steuereinnahmen in der Höhe von 50 Millionen Franken generieren. Schauen Sie einmal in der Statistik, was im Kanton Graubünden ansonsten pro Kopf bezahlt wird. Sie werden ernüchtert feststellen, dass dort eine andere Ausgangslage besteht als in den Kantonen Schwyz, Baselland oder Basel-Stadt.

Ich möchte noch auf das Argument eingehen, das Christian Levrat vorgebracht hat: dass die Situation bei den Schweizern die gleiche wäre. Der Unterschied ist, dass Pauschalbesteuerte in der Schweiz nicht erwerbstätig werden dürfen. In den Medien wurden Fälle genannt, in denen die Nichterwerbstätigkeit infrage gestellt wurde, wobei ich nicht weiss, ob diese Personen pauschalbesteuert waren, obwohl man das annehmen kann. Dazu muss ich Ihnen einfach sagen: Wenn solche Personen trotzdem arbeiten, dann ist das kein gesetzgeberisches Problem, sondern ein Vollzugsproblem, wie wir es in manchen anderen Gesetzesbereichen auch haben. Dann ist es die Aufgabe der Steuerbehörden, dafür zu schauen, dass Pauschalbesteuerte in der Schweiz nicht erwerbstätig werden. Das ist der Unterschied zu den Schweizern.

Vielfach wird auch noch das Argument vorgebracht, dass Pauschalbesteuerte deutlich günstiger besteuert würden. Ich nehme das Beispiel des Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher. Würde er in seinem zweiten Karriereabend noch einmal einen Formel-1-GP gewinnen, beispielsweise in Bahrain, dann würden, da können Sie sicher sein, von diesen Einkünften im Ausland Quellensteuern abgezogen. Pauschalbesteuerte, die ausländische Einkünfte haben, sei es in Form von Dividenden oder aus Renten, bezahlen im Ausland Quellensteuern, weil es die Doppelbesteuerungsabkommen mit den betreffenden Ländern nicht zulassen, dass diese Quellensteuern zurückgefordert werden.

Insoweit ist die Situation also deutlich differenzierter. Christian Levrat hat vielleicht insofern Recht, als eine Gegenmassnahme der ausländischen Länder, damit die Pauschalbesteuerung in der Schweiz nicht so attraktiv wird, darin besteht, dass die Doppelbesteuerungsabkommen nicht in Anspruch genommen werden können, wenn man in der Schweiz pauschalbesteuert ist. Insbesondere auch im Verhältnis zu Frankreich und Deutschland zeigt sich das explizit.

Christian Levrat hat auch noch das Argument der Kontrolle ins Spiel gebracht. Es mag sein, dass die Gemeinden und Kantone auf schweizerischer Ebene vielleicht nicht so genau hinschauen, ob jemand wirklich immer jene 184 Tage in der Schweiz ist. Ich kann Ihnen aber versichern, dies im Gegensatz zu Ihrem Votum, dass die ausländischen Staaten, auch Deutschland beispielsweise, dann sehr genau hinschauen - fragen Sie einmal die Piloten -, wie lange sich jemand in ihrem Staat aufhält. Dort wird ganz genau geschaut, ob der Wohnsitz nicht im betreffenden Staat liegt, weil dann auch das Besteuerungsrecht wieder bei diesem Staat wäre. Diese Staaten haben ein ureigenes fiskalisches Interesse, genau hinzuschauen.

Ansonsten genügt in Bezug auf den Wohnsitz, wie das auch bei Schweizer Bürgern der Fall ist, die Absicht des dauernden Verbleibens. Wenn es in diesem Bereich Hinweise gegeben hat, ist man diesen nachgegangen, das war zumindest in unserem Kanton so; das kann ich Ihnen versichern.

Ich möchte noch ein Beispiel aus dem Sozialversicherungsbereich, der noch zu wenig diskutiert wurde, erwähnen: Wenn man heute in der Schweiz pauschalbesteuert werden will und nicht erwerbstätig sein kann, dann bezahlt man - wenn man als Frau noch nicht 64 Jahre oder als Mann noch nicht 65 Jahre alt ist - als Nichterwerbstätige auch AHV-Beiträge. Vermögen und Einkommen werden entsprechend besteuert, was in der Regel pro Person die Maximalbeiträge von 25 000 Franken ausmacht. Ich wiederhole das nochmals: Jeder Pauschalierte bezahlt 25 000 Franken als AHV-Beitrag, sofern er noch nicht im Rentenalter ist. Das kommt daher, dass die Nichterwerbstätigen auch entsprechende Beiträge zahlen müssen. Nehmen Sie ein Ehepaar, das im Alter von 59 und 60 Jahren, also fünf Jahre vor dem Pensionsalter, in die Schweiz kommt, dann bezahlt dieses Ehepaar in dieser Phase 300 000 Franken AHV-Beiträge. Wenn Sie dann schauen, welche Rentenbezüge sich diese Personen mit diesen Leistungen erarbeiten, dann sehen Sie klar, dass diese marginal sind. Also ist der Steuercharakter dieser Beiträge auch noch gegeben. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Teil, den man in das Gesamtpaket doch noch einbeziehen sollte. Man sieht, dass die fiskalische Belastung dort auch höher ist.

Ich möchte Sie bitten - vielleicht nur aufgrund dieser Argumente und ohne die weiteren nochmals zu wiederholen, wie z. B., dass auch ausländische Staaten wie Grossbritannien dieses System kennen -, diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und damit den Kantonen die Entscheidungsfreiheit zu geben, ob sie aus ihrer Sicht die Pauschalbesteuerung beibehalten wollen oder nicht. Es ist, wie ich meine, eben niemandem gedient, wenn wir auf die Pauschalbesteuerung verzichten.