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AB 144735

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-19

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat diese Motion ebenfalls im Januar 2014 geprüft und beantragt Ihnen mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, diese Motion abzulehnen, im Einklang mit dem Bundesrat.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, vom Selbsteintrittsrecht gemäss Dublin-II-Verordnung Gebrauch zu machen, wenn dies aus humanitären Gründen angezeigt ist oder wenn die rasche Überstellung von Dublin-Fällen ins Erstasylland nicht möglich ist. Personen, bei denen keine Asylgründe vorliegen, sollen direkt ins Heimatland weggewiesen werden.

Ihre Kommission konnte sich den Überlegungen der Motionärin nicht anschliessen. Anders, als es die Motion beabsichtigt, würde ein vermehrter Gebrauch des Selbsteintrittsrechts das schweizerische Asylsystem nicht nachhaltig entlasten, sondern zusätzlich belasten. Die vermehrte Anrufung des Selbsteintrittsrechts würde die Schweiz verpflichten, für die betreffenden Personen vollständige Asylverfahren durchzuführen und, wo angezeigt, ihnen auch Asyl oder [PAGE 294] eine vorläufige Aufnahme zu gewähren. Gleichzeitig hätte sie das Risiko zu tragen, Personen mit einem negativen Asylentscheid nicht in ihr Heimatland wegweisen zu können. Die Schweiz soll deswegen vorbehaltlos von den Vorteilen des Dublin-Abkommens profitieren können. Es soll weiterhin dem Bundesrat überlassen sein, vom Selbsteintrittsrecht gemäss Dublin-II-Verordnung Gebrauch zu machen oder eben nicht.

Zudem ist die Zusammenarbeit zwischen den Dublin-Behörden der Schweiz und Italien grundsätzlich gut. Dort, wo Schwierigkeiten entstehen, sind die zuständigen Experten in regelmässigem Kontakt.

Ihre Kommission sieht also keinen Handlungsbedarf und beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen.