Schwaller Urs · Ständerat · 2014-03-19
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-19
Wortprotokoll
Vorab sei gesagt, dass ich die Ecopop-Initiative entschieden ablehne. Die Initiative bzw. die Kontingentierung der überjährigen Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz sind klar nicht vereinbar mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen und dem Efta-Übereinkommen. Ich bin überzeugt, dass die Initiative der Wirtschaft schadet; sie schadet der Wirtschaft mit ihren Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Sie hätte zudem auch noch einen riesigen bürokratischen Aufwand und Leerlauf zur Folge.
Ich lehne die Initiative auch ab, weil die in ihr enthaltene - ich nenne das so - kolonialistische Sicht der Familienplanung in Entwicklungsländern meinem Staatsverständnis widerspricht und sie zudem kaum Auswirkungen auf den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen in diesen Ländern hätte. Im Übrigen würde die blosse Ausrichtung von rund 200 Millionen Franken an sogenannter Entwicklungshilfe für Aufklärung, Antibabypillen und Präservative den tatsächlichen Ursachen der Armut, des Bevölkerungswachstums und der nachhaltigen Nutzung der Lebensgrundlagen sicher nicht gerecht.
Trotz der weit überschiessenden Zielsetzung der Initiative nehme ich diese aber ernst. Für mich greift die Feststellung zu kurz, die ich in den letzten Tagen verschiedentlich zu hören bekam: "Jetzt nur keine Zeit verlieren. Das Volk hat am vergangenen 9. Februar einmal seinem Unmut Ausdruck gegeben; einen zweiten Unfall, ein zweites Ja wird es sicher nicht geben." Es ist offenbar für den einen oder anderen oberstes Ziel der Diskussion in den Räten, möglichst rasch und summarisch vorzugehen, damit die Initiative noch dieses Jahr dem mit der Masseneinwanderungs-Initiative nun "gewarnten" Stimmbürger zur sicheren Ablehnung vorgelegt werden kann.
Ich teile diese "Augen zu und durch"-Politik bezüglich der vorliegenden Initiative nicht. In den letzten Jahren hat uns der eine oder andere Ausgang solcher Abstimmungen eines Besseren belehrt. Nach einer sogenannt verlorenen Abstimmung die vorher nicht gestellten Fragen zu beantworten ist ja auch nicht eine besonders vertrauensbildende Politik.
Dies bringt mich zu den Artikeln 194 und 139 der Bundesverfassung bzw. zur Frage der Einheit der Materie, welche zu überprüfen gerade auch Aufgabe von uns, der Bundesversammlung, ist. Gemäss der Bundesverfassung muss die vorgelegte Initiative die Einheit der Materie wahren. Mit anderen Worten muss also zwischen der Beschränkung des Wachstums der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz infolge der Zuwanderung auf maximal 0,2 Prozent im dreijährigen Durchschnitt einerseits und der Zweckbindung von mindestens 10 Prozent der Gelder der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit für Massnahmen zur Förderung der freiwilligen Familienplanung andererseits ein innerer Zusammenhang bestehen. Die Einheit der Materie ist gewahrt, wenn zwischen den beiden Teilen der Initiative ein sachlicher Zusammenhang besteht. In der Tat: Nur wenn sich eine Initiative auf eine Materie beschränkt, kann der Stimmbürger seinen Willen dann auch frei bilden und mit der Stimmabgabe klar und unverfälscht zum Ausdruck bringen. Der Bundesrat geht in seiner Begründung davon aus, dass einerseits die Begrenzung der Zuwanderung auf heute rund 16 000 hierbleibende Einwanderer und andererseits die empfängnisverhütenden Massnahmen in den Entwicklungsländern ein gleiches Ziel hätten, nämlich die Reduktion des nationalen Bevölkerungsdrucks bzw. die Reduktion des globalen Bevölkerungszuwachses - oder zumindest von jenem in Entwicklungsländern. Ich sehe aber nicht ein, was die Begrenzung der Zahl der dauerhaft in der Schweiz bleibenden Ausländer auf 16 000 Personen pro Jahr mit der Begrenzung des Bevölkerungswachstums in Entwicklungsländern zu tun hat. Dies umso weniger, als die Einwanderung aus diesen Ländern ja so oder so kontingentiert wird und es auch bleibt. So ganz überzeugt scheint aber auch der Bundesrat von seiner Argumentation nicht zu sein, weshalb er zum vermeintlichen Rettungsanker greift und erklärt, die Bundesversammlung verfüge ja in der Praxis der Beurteilung der Einheit der Materie über einen weiten Ermessensspielraum, gemäss dem Grundsatz "in dubio pro populo" - im Zweifel für das Volk bzw. den Volksentscheid. Das heisst im Klartext, dass nach der Lesart des Bundesrates die Einheit der Materie ab 100 000 Unterschriften eigentlich immer gegeben ist. Ich teile diese Auffassung nicht. Die zwei Ziele der Initiative, die unabhängig voneinander sind, erlauben keine unverfälschte Stimmabgabe.
So oder so ist der vorgeschlagene migrationspolitische Weg nicht zielführend. Die verlangte Begrenzung der schweizerischen Wohnbevölkerung würde im Übrigen bei Weitem nicht ausreichen, um den übergrossen Fussabdruck unseres Landes angemessen zu reduzieren; wir haben das in verschiedenen Unterlagen gesehen. Auch die entwicklungspolitische [PAGE 269] Forderung schiesst am Ziel vorbei und geht von der falschen Vorstellung aus, die zunehmende globale Umweltbelastung hänge in erster Linie vom Bevölkerungswachstums der Entwicklungsländer und von der grossen Zahl der Menschen ab.
Der Stimmbürger hat einen Anspruch darauf, dass ihm Initiativen vorgelegt werden, die ihm - ich habe es gesagt - die Kundgebung seines wirklichen Willens mit einem einzigen Ja oder Nein erlauben. Das ist bei der vorliegenden Initiative nicht der Fall. Der Stimmbürger kann nämlich auf der einen Seite durchaus für eine strikte Begrenzung der Zuwanderung in der Schweiz und ohne Weiteres für das Ziel sein, dass inskünftig die Zahl der Personen auf 16 000 zu beschränken ist, auf der anderen Seite jedoch die Ein-Kind-Politik in Entwicklungsländern als menschenverachtend und familienpolitisch unwürdig ablehnen.
In den Unterlagen der SPK war auch das von den Initianten vorgelegte Gutachten von Professor Kley enthalten, welches als einheitliches Ziel der Initiative die globale Stabilisierung der Bevölkerungszahl anführt. Für mich ist und bleibt das ein künstlicher, rein politisch konstruierter Zusammenhang zwischen den beiden Teilen der Initiative, welche mehrere an sich voneinander unabhängige politische Ziele koppelt. Das Ganze kommt dann als ausgreifendes politisches Programm zumindest von Teilen der Grünen daher.
Der Vollständigkeit halber weise ich auch noch auf den Kommentar von Professor Tschannen von 2011 hin, "Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft", von dem ein Auszug auch in den Unterlagen der SPK war. Professor Tschannen hält auf Seite 681 zusammenfassend fest, der sachliche Zusammenhang einer Initiative sei nur gegeben, wenn die Regelungselemente in einer Zweck-Mittel-Relation zueinander stünden oder ein und dasselbe Ziel verfolgten oder eine einheitliche Thematik beträfen.
Das ist vorliegend nicht der Fall, und weil eine Teilungültigerklärung nicht möglich ist, ersuche ich Sie abschliessend, die Initiative wegen Verletzung der Einheit der Materie als Ganzes für ungültig zu erklären. Wir, das Parlament, haben damit die Gelegenheit zu beweisen, dass auch eine nicht richterliche Behörde Hüterin der Verfassung ist und sein muss.