Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-05-05
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-05-05
Wortprotokoll
Die Antwort von Herrn Lüscher verdient noch eine kleine Ergänzung: Wir haben ja hier die Motion Lombardi 12.3637 beraten, welcher die gesamte FDP-Liberale Fraktion zugestimmt hat. Diese Motion beabsichtigt eine gesamtschweizerische Vereinheitlichung der Ladenöffnungszeiten.
Jetzt spreche ich zur Pauschalbesteuerung. Die eidgenössische Volksinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre" verlangt die Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Die Fraktion der Grünen unterstützt das Begehren, weil diese Art der Besteuerung inländische Steuerpflichtige diskriminiert und reiche Ausländer bevorzugt. Gemäss Bundesverfassung und Gesetz zahlen die Steuerpflichtigen im Allgemeinen Steuern, die ihrem Einkommen und Vermögen entsprechen - nicht so reiche Ausländerinnen und Ausländer: Wenn sie in der Schweiz keinem Erwerb nachgehen, können sie sich nach ihrem Aufwand einschätzen und besteuern lassen. Das gilt auch, wenn sie es einfach behaupten und niemand kontrolliert - und das kommt vor.
Laut der Verordnung wird eine Steuer nach den jährlichen Lebenshaltungskosten erhoben. Doch es wird gar nicht versucht, den Lebensaufwand wirklich zu bestimmen. Das wäre im Ergebnis etwa gleich aufwendig wie eine normale Steuereinschätzung. Die Steuerbehörden verwenden eine Hilfsgrösse. Es wird das Siebenfache des Mietzinses oder des Mietwerts des bewohnten Hauses berechnet und als Bemessungsgrundlage genommen. Das gibt oft viel weniger Steuerertrag, als dem Staat mit einer normalen Veranlagung zukäme.
Das widerspricht verfassungsrechtlichen Prinzipien. Die Bundesverfassung verlangt eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Sie legt auch fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Beide Grundsätze werden mit der Pauschalbesteuerung verletzt. Reiche Ausländer sind vor dem Schweizer Steuergesetz gleicher. Dagegen wenden wir Grünen uns. [PAGE 605]
Geschaffen wurde diese Möglichkeit, um Ausnahmefälle regeln zu können. Heute ist die unkorrekte Besteuerung ein Lockvogel für den Zuzug von reichen Ausländerinnen und Ausländern in die Schweiz. An einer Veranstaltung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren im Juni 2009 wurde die Strategie bekannt, die Zahl dieser Privilegierten sei zu verdoppeln. Die Ausnahme wird so zur Regel. Eine korrekte Besteuerung wird erst gar nicht mehr versucht. Die unkorrekte Besteuerung wird wie ein Normalfall dargestellt. Betrogen ist, wer Vermögen und Einkünfte korrekt versteuert.
In der vorberatenden Kommission konnte man den Eindruck gewinnen, die Position zur Pauschalbesteuerung sei eine Frage von links oder rechts. Doch es ist nicht so, die Abschaffung wird breit unterstützt. So haben seit 2009 die Kantone Zürich, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Baselland und Schaffhausen diese Form der Besteuerung abgeschafft. In der Zentralschweiz sprechen sich bekannte Persönlichkeiten für die Abschaffung aus, zum Beispiel Jakob Schuler, ein Weingrosshändler, oder Werner Steinegger, vormals Präsident der Zentralschweizerischen Industrie- und Handelskammer, oder Reto Wehrli, der ehemalige CVP-Nationalrat. In anderen Landesteilen ist es bestimmt nicht anders.
Die Gegner malen gerne den Teufel an die Wand. Doch das Beispiel Zürich zeigt, dass sich die Abschaffung nur schon in Bezug auf die Pauschalbesteuerten nicht negativ auswirkte. Zwar ist ein Teil von ihnen abgewandert, doch jene, die blieben und nun korrekt Steuern zahlen, kompensierten diese Ausfälle mehr oder weniger. Neuzuzüger wurden dabei nicht einmal berücksichtigt. Diese bewohnen nicht nur die Häuser und Villen der Steuerflüchtlinge, sie beschäftigen in Haus und Garten auch wieder Personal. Das Arbeitsplatzargument wird dadurch zumindest relativiert. Eine Gesamtrechnung inklusive Zuzüger würde mit Bestimmtheit positiv ausfallen.
Schliesslich ist noch auf die internationale Situation hinzuweisen. Wie das Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich zeigt, gerät die Pauschalbesteuerung auch international zusehends ins Visier der Gegner von Steuervermeidung und Steuerprivilegierung. Die Schweiz kann den starken Hans spielen wollen. Wir Grünen bezweifeln, dass dies die Schweiz weiterbringt, auch nicht in der Frage der Souveränität. Die Gegner der Initiative unterschätzen deren positive Auswirkungen. Die Abschaffung ist gerechter, sie bringt vermutlich mehr Steuerertrag, und sie macht uns international weniger verletzlich.
Stimmen Sie mit uns Grünen der Initiative zu, und empfehlen Sie sie zur Annahme!