Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-10
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-10
Wortprotokoll
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Nationalrat Böhni: Mit der Energiestrategie 2050 verfolgt der Bundesrat unter anderem das Ziel einer Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudepark. Die in der Frage angesprochene Erhöhung der Sanierungsrate von 1 auf 2 Prozent bezieht sich auf Massnahmen im Bereich der Gebäudehülle. Bei einer Sanierung gilt grundsätzlich das Prinzip "Hülle vor haustechnischen Anlagen". Diesem Prinzip kann aber aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen nicht immer gefolgt werden. Deshalb werden in der Energiestrategie 2050 sowohl die Sanierung der Gebäudehüllen als auch die Nutzung energieeffizienter haustechnischer Anlagen priorisiert. Auch im Bereich der energiebewussten Nutzung der Geräte soll durch Energie Schweiz vermehrt informiert und beraten werden, damit das Sparpotenzial im Gebäudebereich vollständig ausgeschöpft werden kann.
Grundsätzlich sind die Kantone für Massnahmen zuständig, die den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen. Die Kantone haben als gemeinsames Instrument die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, die Muken, entwickelt. Der Bundesrat begrüsst, dass die Kantone mit den neuen Muken 2014 für den Ersatz eines mit Heizöl oder Gas betriebenen Heizkessels eine "kleine Sanierungspflicht" einführen wollen: Der Anteil an nichterneuerbarer Energie soll maximal 90 Prozent betragen. Mit dieser Lösung würde künftig ein Teil der Wärme aus erneuerbaren Quellen gewonnen.
Die Bundesämter für Energie und Wohnungswesen erstellen bis Herbst 2014 einen gemeinsamen Bericht, welcher die Auswirkung von energetischen Sanierungen - sowohl durch die Hülle wie auch durch die Gebäudetechnik - auf die Mietzinse anhand unterschiedlicher Fallbeispiele darstellen wird.