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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-10

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-10

Wortprotokoll

Sämtliche Erweiterungsprojekte für Nationalstrassen haben die Verfahren gemäss Nationalstrassengesetz zu durchlaufen. Diese sehen verschiedene Mitsprachemöglichkeiten der Öffentlichkeit vor. Im Wissen um die damit verbundenen Realisierungsrisiken schlägt der Bundesrat im Rahmen des Programms zur Engpassbeseitigung nur Projekte zur definitiven Freigabe vor, die bereits einen fortgeschrittenen Planungsstand erreicht haben und bei denen die regionale Akzeptanz im Grundsatz sichergestellt ist. Diese Projekte sind dem Modul 1 zugeteilt.

Das Erweiterungsprojekt im Raum St. Gallen ist in der zweiten Programmbotschaft zur Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz dem Modul 2 zugeteilt. Das bedeutet, dass der Bundesrat dieses Projekt beim gegenwärtigen Kenntnisstand für zweckmässig hält und dass es mit den verfügbaren finanziellen Mitteln im Umfang von 5,5 Milliarden Franken aus heutiger Sicht finanzierbar ist. Weil das Projekt aber noch keinen ausreichenden Projektierungsstand erreicht hat, beantragt der Bundesrat es noch nicht zur definitiven Freigabe. Die berücksichtigte Lösungsvariante stützt sich auf eine umfassende Studie, bei der unter Federführung des Bundesamtes für Strassen auch der Kanton und die Region stark eingebunden waren. Die Wahl der Bestvariante erfolgte unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse aus öffentlichen Veranstaltungen und der Erkenntnisse der durchgeführten Konsultation.

Das Bundesamt für Strassen ist derzeit daran, die gewählte Lösung zu vertiefen, und wird die Frage des erwähnten Nationalstrassenzubringers in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton und der Region konkretisieren.