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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2014-06-11

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-11

Wortprotokoll

Ich gehe in meinem Votum auf die Personalstrategie der Bundesverwaltung ein. Am 10. Dezember 2010 hiess der Bundesrat die Personalstrategie Bundesverwaltung 2011-2015 gut. Sie bestimmt die Entwicklung der Bundespersonalpolitik bis ins Jahr 2015 massgeblich. Mit ihr nahm der Bundesrat eine längerfristige Orientierung vor und trug zur Stärkung einer zentral gesteuerten und kohärenten Personalpolitik bei, wie es unsere Geschäftsprüfungskommission in ihrer Inspektion zum Bundespersonalgesetz gefordert hatte.

Erfreulicherweise können in vielen Bereichen positive Entwicklungen festgestellt werden. Die konsequente Umsetzung der Personalstrategie hinterliess auch Spuren in der Personalbefragung im Jahre 2013. Die Resultate in strategischen Bereichen wie Commitment, Arbeitszufriedenheit und Führung waren signifikant besser als früher. Bei den Kennzahlen wird der Kurs meistens eingehalten. Die wichtigsten drei Punkte zähle ich Ihnen auf:

Die Verteilung der Geschlechter hat sich weiter verbessert, die Soll-Werte werden voraussichtlich Ende 2015 erreicht. Bei der Vertretung der Landessprachen gab es Fortschritte: Beim Französischen wird der Soll-Wert erreicht, beim Italienischen liegen die Zahlen innerhalb des Zielbandes. Die Teilzeitarbeit nahm bei beiden Geschlechtern zu, bei den Frauen liegt der Wert über dem Landesdurchschnitt. In der Aus- und Weiterbildung wurde der Soll-Wert nicht erreicht. Es muss sogar festgestellt werden, dass für die Ausbildung weniger ausgegeben wurde. Da ist die Personalpolitik des Bundes gefordert.

Die Geschäftsprüfungstätigkeit bietet die Möglichkeit, den Verantwortlichen direkte Fragen zu aktuellen Themen zu stellen. Einige Erkenntnisse daraus möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Wir haben Fragen zum Lohnvergleich gestellt und konstatiert, dass die letzten Lohnvergleiche mit der Privatwirtschaft offiziell 2005 vorgenommen wurden. Probleme gibt es vor allem bei den Toplöhnen; die Vergleiche mit den Kantonen und Gemeinden zeigen, dass der Bund eher bessere Löhne zahlt.

Zu den Nebenbeschäftigungen: Wer neben der Tätigkeit beim Bund ein Mandat ausübt und dafür mit mehr als 10 Prozent seines Maximallohnes entschädigt wird, muss den darüberliegenden Teil abliefern. Diese Nebenbeschäftigungen müssen immer gemeldet werden. Eine Bewilligung kann natürlich auch verweigert werden.

Wir haben auch Fragen zu den Abgängen und Abgangsentschädigungen gestellt. Wenn Abgangsentschädigungen bezahlt werden, dann liegt die Bandbreite zwischen einem Monatslohn und einem Jahresgehalt. Es wurden noch nie höhere Abgangsentschädigungen bezahlt.

Wir haben eine Diskussion zur "Verakademisierung" der Bundesverwaltung geführt - so wurde das genannt -, wir haben dort eine angeregte Diskussion mit offenen Fragen geführt. In den letzten Jahren ist eine Zunahme des Anteils von Hochschul- und Fachhochschulabsolventen im Personalbestand in der Bundesverwaltung festzustellen. Seit Mitte der Neunzigerjahre wurden vermehrt Stellen mit tieferen Anforderungen abgebaut und gleichzeitig neue Stellen mit höheren Anforderungen geschaffen. Es waren vor allem Arbeitsplätze in den Betrieben des VBS und Stellen bei den Sekretariaten, die abgebaut wurden. Stellen mit höheren Anforderungen wurden vor allem in der Aufsicht, bei den Aufgaben mit internationalem Bezug und in den Bereichen Verkehr, Energie und Gesundheit geschaffen.

Fazit aus diesen Anhörungen: Das Personal geniesst in der Bundesverwaltung einen hohen Stellenwert. Es gibt viele und gute Arbeitsplätze für Lernende und Praktikantinnen und Praktikanten. Bei der Integration von Menschen mit Behinderung hat der Bund eine Vorbildfunktion. Die Lohngleichheit innerhalb der Bundesverwaltung wird umgesetzt.

Nach diesen positiven Feststellungen nutze ich die Gelegenheit, auf die Motion der sozialdemokratischen Fraktion 13.4178 aufmerksam zu machen. Wir weisen in der Motion darauf hin, dass in den vergangenen zehn Jahren in der Eidgenössischen Steuerverwaltung 72 Stellen abgebaut wurden. Dadurch wurden die Kontrollintervalle länger. Das führt zu Mindereinnahmen. In der Stellungnahme zu unserer Motion teilt der Bundesrat diese Einschätzung. Er stellt fest, dass die Prüfintervalle verkürzt werden müssen. Ich zitiere aus seiner Stellungnahme: "Geschieht dies nicht, gehen dem Bund erhebliche, gesetzlich geschuldete Steuereinnahmen verloren." Also, hier muss gehandelt werden.

Zum Schluss meiner Ausführungen danke ich im Namen der sozialdemokratischen Fraktion dem Personal für die geleistete Arbeit.

Ich empfehle den Bericht zur Annahme.