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Markwalder Christa · Nationalrat · 2013-11-26

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-11-26

Wortprotokoll

Wir beraten heute zwei Ausführungsverordnungen zum Strafbehördenorganisationsgesetz, die durch eine parlamentarische Initiative der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates initiiert wurden. Einerseits geht es um die Anzahl der Richterinnen und Richter und der nebenamtlichen Richterinnen und Richter am Bundesstrafgericht, andererseits um deren Entschädigungen. Beiden Kommissionen für Rechtsfragen unseres Parlamentes ist es ein Anliegen, dass für alle Gerichte auf eidgenössischer Ebene dieselben Bestimmungen gelten.

Nach Artikel 41 des Strafbehördenorganisationsgesetzes umfasst das Bundesstrafgericht 15 bis 35 ordentliche Richter und Richterinnen und wird ergänzt durch nebenamtliche Richter und Richterinnen, deren Zahl höchstens die Hälfte der Zahl der ordentlichen Richter und Richterinnen beträgt. Die Bundesversammlung bestimmt die Anzahl der Richter und Richterinnen in einer Verordnung.

Weil das gesetzliche Minimum an Richterstellen am Bundesstrafgericht bis heute noch nicht überschritten wurde, hat die Bundesversammlung bis anhin auf den Erlass einer Verordnung verzichtet. Dies soll nun nachgeholt werden. Die Zahl der ordentlichen Richterstellen wird dabei auf dem heutigen Stand belassen, und für die nebenamtlichen Richter und Richterinnen wird eine Zahl von höchstens drei festgelegt.

Seit 2009 hat das Richtergremium am Strafgericht in Bellinzona eine konstante Anzahl von 18 Personen, die insgesamt 15,5 Stellen innehaben. Die zusätzlichen maximal drei nebenamtlichen Richterinnen und Richter sollen insbesondere die Engpässe in der italienischen Sprache zu beseitigen helfen. Gleichzeitig wird in einer zweiten Verordnung die Entschädigung der nebenamtlichen Richter und Richterinnen geregelt. Es sollen für sie die gleichen Bestimmungen gelten wie für die nebenamtlichen Richter und Richterinnen des Bundesgerichtes und des Bundespatentgerichtes. Somit wird eine einheitliche Lösung für sämtliche Gerichte auf Bundesstufe getroffen.

Der Ständerat hat am 18. Juni 2013 beide Verordnungen einstimmig angenommen. Unsere Kommission folgte diesem Entscheid am 24. Oktober 2013 ebenfalls mit einem einstimmigen Entscheid.

Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen und beide Verordnungen gutzuheissen.