Hess Hans · Ständerat · 2013-09-11
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-11
Wortprotokoll
Ziemlich genau vor zehn Jahren, nämlich am 23. September 2003, haben wir im Rahmen der Bundesrechtspflege das Bundesgerichtsgesetz beraten. Dabei schlug die vorberatende Kommission vor, die öffentlichen Beratungen nur noch vorzusehen, wenn der Abteilungspräsident Öffentlichkeit anordnet oder ein Richter diese verlangt. Demgegenüber hatte der Bundesrat wie bis anhin vorgesehen, dass im Wesentlichen die mündlichen Beratungen öffentlich sein sollten. Ein Antrag in unserem Rat, dem Bundesrat zu folgen, unterlag vorerst. Am Ende der parlamentarischen Diskussion obsiegte dann aber die Meinung des Bundesrates.
Wir sind heute, wie es die Fassung des Bundesgerichtsgesetzes in Artikel 59 vorsieht, so weit, dass die Öffentlichkeit grundsätzlich gegeben ist. Das Parlament wollte also ganz klar die Öffentlichkeit, obwohl damals schon andere Tendenzen da waren. Aufgrund der technischen Entwicklung ist es für mich nun eine Selbstverständlichkeit und auch nur logisch, wenn die technischen Mittel auch entsprechend genutzt werden.
Aus diesen Überlegungen ersuche ich Sie, die Motion Schmid Martin zu unterstützen.