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Schmid Martin · Ständerat · 2013-09-11

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-11

Wortprotokoll

Heute ist es so, dass Entscheidungen des Bundesgerichtes immer wieder Fragen aufwerfen. Aufgrund der meines Erachtens mangelnden Transparenz wird auch die Arbeitsweise des Gerichtes immer wieder in Zweifel gezogen, und das höchstwahrscheinlich zu Unrecht. Das hängt damit zusammen, dass die Entscheidfindungen nur kleinen Kreisen zugänglich sind; interessierten Bürgerinnen und Bürgern ist es in der Regel nicht möglich, persönlich bei öffentlichen Beratungen des Bundesgerichtes vor Ort anwesend zu sein. Ich habe das selbst erlebt bei einem Fall zur Zweitwohnungs-Initiative, der auf neun Uhr in Lausanne angesetzt war und Personen von Brigels betraf - reisen Sie einmal von Brigels nach Lausanne, wenn die Verhandlung um neun Uhr beginnt! Das Gericht setzt voraus, dass man am Vorabend anreist, sofern man interessiert ist und um neun Uhr beginnende Beratungen verfolgen will.

Auch die Medien können meines Erachtens in vielen Fällen keine vollständige Transparenz in der Wiedergabe von Mehr- und Minderheitsmeinungen schaffen. Der Bundesrat hat meines Erachtens denn auch grundsätzlich Verständnis für das Anliegen gezeigt und richtigerweise festgestellt, dass Transparenz und Öffentlichkeit nicht nur bei der Exekutive, sondern auch in der Justiz bedeutende Prinzipien seien, welche auch in einem staatsrechtlichen Sinne berücksichtigt werden müssten.

Auch wir als Ständeräte haben uns schwergetan mit dem elektronischen Abstimmungssystem. Das wird uns manchmal auch vorgeworfen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass man die Beratungen in unserem Rat schon seit längerer Zeit auf dem Internet von jedem Haushalt in der Schweiz aus verfolgen und die einzelnen Argumentationslinien nachvollziehen kann. Auch der Bundesrat hatte sich lange gegen öffentliche Pressekonferenzen gewehrt - ich meine zumindest, dass das so ist -, weil man Bedenken gehabt hat, ob diese Art der Schaffung von Öffentlichkeit einer Exekutive nicht zugänglich sein sollte. Ich meine, das funktioniert heute auch beim Bundesrat sehr gut; das war ein grosser Schritt auch in Bezug auf die Transparenz.

Bis hier hätte man aufgrund der Antwort des Bundesrates auch annehmen können, dass alles im grünen Bereich ist und dass auch der Bundesrat selbstverständlich zur Auffassung kommen würde, dass dieser Motion stattzugeben sei. Der Bundesrat hat dann aber - da kamen vielleicht auch die Justizdirektoren, oder es musste gar nicht viel ausgeführt werden - als Hauptbegründung angeführt, dass das Bundesgericht dies nicht wolle. Aus Sicht des Bundesgerichtes müsse man meine Motion ablehnen, weil das Bundesgericht das Anliegen nach gesteigerter Transparenz und Öffentlichkeit als nicht relevant betrachte und weiterhin auch keine Notwendigkeit erkenne, öffentliche Beratungen des Gerichtes über ein Web-TV zu ermöglichen.

Mich überzeugt diese Argumentation des Bundesgerichtes nicht. Gerade die wenigen öffentlichen Beratungen - es werden ja nicht viele durchgeführt -, welche Themen von grosser Wichtigkeit betreffen, sollten meines Erachtens für weitere Kreise leichter zugänglich gemacht werden. Stellen Sie sich vor, welche Diskussionen die Entscheidungen über Einbürgerungen mit sich gebracht haben. Auch im Bereich der Zweitwohnungs-Initiative sind die Entscheidungen des höchsten Gerichtes von wesentlicher Bedeutung. Auch die Frage, ob ein muslimisches Kind den Schwimmunterricht besuchen muss oder nicht, wird nicht politisch entschieden, sondern ist bisher vom Bundesgericht entschieden worden. Ich meine, dass das wesentliche Entscheidungen sind, welche auch für unser staatspolitisches Bewusstsein von höchster Bedeutung sind. Man könnte das fortführen, ich denke zum Beispiel an eine Rahmenbewilligung für ein Atomkraftwerk oder an die Frage, ob eine Stromleitung durch ein Tal gebaut wird. Das sind Fragen, über die letztlich auch das Bundesgericht entscheiden wird. Das sind doch Entscheidungen von bedeutender Dimension.

Ich bin auch nicht der Meinung, dass das geltende Prozessrecht zu einer genügenden Transparenz führe. Es wird dann gleichzeitig vom Bundesgericht argumentiert, es werde ja mit der Publikation des Urteils eine genügende Transparenz geschaffen. Die Schweiz hat aber leider nicht die angelsächsische Tradition, dass auch abweichende Meinungen im Detail wiedergegeben werden. Für mich wäre es ein grosser Gewinn, wenn bei den Entscheidungen des Bundesgerichtes auch "dissenting opinions" abgegeben würden, denn dann würde man eben auch von der Öffentlichkeit her erkennen, dass die Entscheidungen des Gerichtes nicht immer so klar sind, wie das vielleicht im formulierten Urteilstext daherkommt, sondern dass es auch in diesen Bereichen, wie in der Politik, durchaus Meinungen gibt, die abgewogen werden, und dass sich das Gericht zu einem Entscheid durchringen und letztlich eine Mehrheitsentscheidung finden muss.

Ich bin auch der Überzeugung, dass eine solche Direktübertragung insbesondere auch für die Ausbildung, beim Studium ein Riesenvorteil sein könnte. Man könnte eine solche Diskussion beispielsweise an einer Rechtsvorlesung vor Ort, zum Beispiel an einer Universität in Luzern oder St. Gallen, mitverfolgen, und die Rechtsprofessoren könnten sie gleich auch kommentieren. Ich sehe nicht, wo hier die grossen Probleme bei meiner Motion liegen.

Ein Hauptargument, das ich auch noch denjenigen, die sich für die Presseförderung so eingesetzt haben, hier unterbreiten möchte: Wir unterstützen das Anliegen, dass Öffentlichkeit geschaffen wird. Meines Wissens haben jetzt in Lausanne nur noch die "NZZ", die SDA sowie Radio und Fernsehen entsprechende Korrespondenten; zudem gibt es zwei unabhängige. Sie sehen also: Für die ganze Schweiz wird die Justiz in diesem Bereich nur von wenigen Personen intensiv und detailliert verfolgt. Die Redaktionen haben gar keine journalistischen Kapazitäten mehr, welche für die Gerichtsberichterstattung abgeordnet werden können. Stellen Sie sich vor: Bei einem Live-Streaming könnte eine Redaktion entscheiden, wenn ein Fall auf neun Uhr angesetzt wäre, dass ein Journalist die nächsten zwei Stunden dieser Beratung folgt. Er könnte das dann kommentieren. Das ist mit extrem viel weniger Aufwand verbunden, als wenn man nach Lausanne reisen und dort physisch anwesend sein muss.

Aus diesen Gründen beantrage ich trotz der ablehnenden Haltung des Bundesrates, der sich hier vielleicht nur [PAGE 707] stellvertretend für das Bundesgericht geäussert hat, meine Motion anzunehmen.