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Casanova Corina · 2013-09-18

Casanova Corina · Graubünden · 2013-09-18

Wortprotokoll

Gerne werde ich die Stellungnahme des Bundesrates erläutern und auch ergänzen.

In der Schweiz haben wir ein Milizsystem - und das ist gut so. Wir alle kennen die eidgenössische Ochsentour: Man arbeitet, und man engagiert sich daneben politisch. Die Haupttätigkeit ist die Berufsausübung. Das gilt auf Gemeindeebene, Kantonsebene wie auch auf Bundesebene. Mündet die politische Tätigkeit in ein Vollamt, ist dies in aller Regel nur von vorübergehender Dauer. Im Vollamt übt man Exekutivämter aus. Zu diesen gehört das Amt des Gemeindepräsidenten, des Regierungsrates oder des Bundesrates. Politikerinnen und Politiker üben vor Amtsantritt einen Beruf aus und auch danach. Diese Kombination von Beruf und Amt ermöglicht in der Schweiz eine Politik, die realitätsnah ist. Oft beginnt eine politische Karriere auf Gemeindeebene. Man kennt die Verhältnisse der Gemeinde, in der man lebt, am besten. Und wer an der Entwicklung des Gemeinwesens interessiert ist, kann sich politisch engagieren und mitgestalten. Das ist auch auf Kantonsebene der Fall. Auch das Bundesparlament beruht auf dem Milizsystem. Dieses System hat sich bewährt.

Im Parlament und im Bundesrat sind denn auch verschiedene Berufe vertreten. Es ist daher folgerichtig, wenn ausscheidende Mitglieder des Bundesrates sich weiterhin voller Tatkraft in den Dienst von Wirtschaft und Gesellschaft stellen können. Alles andere wäre ein regelrechter Bruch mit dem bewährten System: Man geht vom Beruf in die Politik und wieder zurück von der Politik in den Beruf.

Es gibt keinen Grund, davon abzukommen. Dieses bewährte System ist auch ein kostengünstiges System. Die Regelung gemäss den parlamentarischen Initiativen führt zu Mehrausgaben. Im Gegensatz zu heute wird jedes Bundesratsmitglied mindestens zwei Jahre lang das Ruhegehalt beziehen. Und weil nach diesen zwei Jahren die Chancen auf eine interessante Tätigkeit sinken, werden die Ausgaben tendenziell auch nach Ablauf der Karenzfrist höher bleiben. Statt ein Scheinproblem zu lösen, schafft man ein echtes Problem.

Besonders gravierend ist die Karenzfrist für das oberste Kader des Bundes. Die Einführung einer solchen Regelung war bisher überhaupt kein Thema, und sie war zu Recht kein Thema, weil es diesbezüglich überhaupt keine Probleme gibt. So, wie die Regelung jetzt formuliert ist, verhindert sie zahlreiche Karrieren und ein adäquates berufliches Fortkommen der Bundesangestellten. Die Bundesverwaltung ist auf qualifizierte Fachleute angewiesen. Die Rekrutierung wird sehr schwierig werden, wenn Kandidatinnen und Kandidaten wissen, dass sie bei einem späteren Austritt mit einem zweijährigen faktischen Berufsverbot belegt werden.

Diese Entwicklung steht quer in der Landschaft. Sie geht in eine falsche Richtung, und zwar diametral. Erst vor einigen Monaten haben Sie das Bundespersonalgesetz modernisiert und näher an das Obligationenrecht geführt. Mit der heutigen Vorlage machen Sie einen Schritt zurück - es ist ein eindeutiger Rückschritt. So fördert man eine Art von neuen Bundesbeamten, die nie mehr anderswo arbeiten können als beim Bund. Wollen Sie das wirklich?

Das Bundespersonalrecht wurde in den vergangenen Jahren so abgeändert, dass zwischen Privatwirtschaft und Verwaltung und umgekehrt eine Durchlässigkeit möglich wurde; und das wurde, zum Vorteil beider, auch genutzt. Die neue Regelung verhindert dies faktisch. Wollen Sie das?

Will man trotz solcher Regelungen hochqualifizierte Kader gewinnen, müssten diese mit weitaus höheren Entschädigungen als heute angelockt werden. Im Übrigen bietet Artikel 94b der Bundespersonalverordnung bereits die Möglichkeit, ein Konkurrenzverbot vertraglich zu vereinbaren. Jetzt eine neue, derart strikte, derart unflexible gesetzliche Regelung einzuführen, um etwas zu regeln, das nie ein Problem war, ist überflüssig und übertrieben. Statt ein Scheinproblem zu lösen, schafft man ein echtes Problem.

Ich bitte Sie, der Kommissionsminderheit zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten.