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Masshardt Nadine · Nationalrat · 2013-09-18

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-18

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit Moret zu Artikel 61a Absatz 4 ab; dies aus folgenden Gründen:

1. Damit würde das Gesetz praktisch ausgehebelt. Wenn nämlich der Bundesrat die Kompetenz erhält, in Zweifelsfällen zu entscheiden, liegt die Entscheidungshoheit wiederum bei ihm. Angesichts der präzisen Angaben in Artikel 61a ist nicht einsichtig, was denn noch ein Zweifelsfall sein könnte. Die Absätze 1 bis 3 zeigen deutlich auf, wann diese Karenzfrist gelten soll und wann nicht.

2. Für den Bundesrat wäre es bestimmt schwierig, Entscheidungen über ein ehemaliges Mitglied zu treffen. Der Bundesrat müsste quasi in eigener Sache entscheiden, ob ein Zweifelsfall vorliegt oder nicht. Unseres Erachtens ist die Formulierung in Artikel 61a genügend klar. Es braucht keinen solchen Absatz 4.

3. Die Vorlage sollte unseres Erachtens nicht mit unklaren Formulierungen relativiert und verwässert werden. Wir wollen eine klare Regelung der Karenzfrist.

Wir wollen damit den Bundesrat stärken und lehnen deshalb diesen Minderheitsantrag Moret ab.