Casanova Corina · 2013-09-18
Casanova Corina · Graubünden · 2013-09-18
Wortprotokoll
Der Motionär befürchtet, dass Organisationen wie Pro Senectute, Pro Juventute, Pro Familia, der Schweizer Seniorenrat oder der Auslandschweizerrat vor Wahlen und Abstimmungen einseitig und unzulänglich informieren und darüber hinaus ihre Kampagnen mit Steuergeldern finanzieren. Die Motion verlangt, dass der Bundesrat Einfluss auf die Zusammensetzung der jeweiligen leitenden Gremien nimmt. Dabei soll auf die Wählerstärke der Parteien abgestellt werden.
Diese Organisationen sind keine öffentlichen Stellen, auch wenn sie aufgrund von Verträgen oder gesetzlichen Bestimmungen Beiträge oder Subventionen des Bundes erhalten. Bürgerinnen und Bürger informieren sich aus verschiedenen Quellen über Abstimmungsvorlagen. Äusserungen der genannten Organisationen in Abstimmungskampagnen haben kaum höheren Stellenwert als etwa die Berichterstattung in den Medien über Delegiertenversammlungen der Parteien und deren Abstimmungsempfehlungen. Es ist der einzelnen Bürgerin und dem einzelnen Bürger zuzutrauen, die Aussagen verschiedener Quellen zu beurteilen und sich daraus selbst eine Meinung zu bilden.
Die nötige Ausgewogenheit ist nach Meinung des Bundesrates gewährleistet. Die Mitglieder der Leitungsgremien der genannten Organisationen werden in erster Linie aufgrund ihres Fachwissens gewählt und unterstützen so den meist gemeinnützigen Zweck. Zu bemerken ist auch, dass die Ausrichtung der Bundesbeiträge aufgrund gesetzlicher Grundlagen erfolgt, entweder aufgrund der Spezialgesetze, wie des AHV-Gesetzes oder des IV-Gesetzes, oder subsidiär aufgrund des Subventionsgesetzes. Die Verwendung der Gelder zum vorgesehenen Zweck wird überprüft. Diese Organisationen erhalten mit anderen Worten Gelder, die für bestimmte spezifische Aufträge zu verwenden sind. Stellungnahmen in Abstimmungskämpfen gehören nicht dazu.
Die Organisationen sind privatrechtlich organisiert, z. B. als Vereine oder Stiftungen. Juristischen Personen des Privatrechts eine politisch ausgewogene Zusammensetzung ihrer Leitungsgremien aufzuzwingen wäre ein gravierender Eingriff in die Privatautonomie. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es dafür keine Rechtfertigung gibt.
Er beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.