Lexipedia

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2013-03-21

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion sieht es gleich wie die Vorredner und wie die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher: Wer den Kampf gegen die Geldwäscherei und den Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung ernst nimmt, muss auf die Revision des Geldwäschereigesetzes eintreten. Wer diese Vorlage mit einem Nichteintretensantrag bekämpft - Herr Vischer hat mit Vehemenz und zu Recht darauf hingewiesen -, der bedroht den Finanzplatz Schweiz, der hilft ihm nicht.

Wir haben alles Interesse an einer effizienten Bekämpfung der Geldwäscherei. Wir wollen nicht zur Drehscheibe von schmutzigen Geldern werden, und wir wollen auch keinen Reputationsschaden erleiden, Herr Nidegger.

Früher hatte das die Schweiz klar erkannt. Wir verfügten mit dem Geldwäschereigesetz frühzeitig über ein anerkanntes [PAGE 474] Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Die Schweiz ist seit 1989 Mitglied der Gafi-Gruppe; die Schweiz ist sogar Gründungsmitglied. Mit der Schaffung der schweizerischen Meldestelle für Geldwäscherei setzt die Schweiz seit 1998 internationale Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei um. Heute aber müssen wir feststellen, dass wir eine gewichtige Lücke haben, und diese Lücke müssen wir jetzt schliessen.

Als einziges Land haben wir eine Meldestelle, der es untersagt ist, im Rahmen der Amtshilfe auch sogenannte Finanzinformationen international weiterzugeben. Das Bankgeheimnis wie auch das Amtsgeheimnis stehen dem entgegen. Deswegen müssen wir jetzt die explizite gesetzliche Grundlage schaffen, damit diese Finanzinformationen weitergegeben werden können.

Für die SP-Fraktion ist klar, dass diese Revision nicht etwa zu früh, sondern eher zu spät kommt. Eine fehlende Kompetenz zum Austausch dieser Finanzinformationen - das sage ich jetzt dem Antragsteller, Herrn Nidegger - würde sich für die Schweiz mehrfach nachteilig auswirken: Zum einen schwächen Sie damit die Geldwäschereibekämpfung international, zum andern schwächen Sie unsere eigene Meldestelle, denn die Meldestelle kann dann auch keine Finanzinformationen vom Ausland bekommen. Das wiederum schwächt die Strafverfolgung in der Schweiz. Ich muss schon sagen: Dass ausgerechnet ein Vertreter der SVP die Strafverfolgung bei diesen Delikten schwächen will, dafür fehlt mir jedes Verständnis.

Worum geht es? Es geht nicht um Bagatellen, es geht um Geldwäscherei im Zusammenhang mit Vermögenswerten, die von einem Verbrechen oder von kriminellen Organisationen herrühren, also vom organisierten Verbrechen, oder es geht um Terrorismusfinanzierung. Es geht, wie im Ständerat explizit gesagt wurde, unter anderem um unerlaubten Waffenhandel, um Drogenhandel, um Menschenhandel.

Nicht Gegenstand der Änderung - auch das sei hier festgehalten - ist die Steuerhinterziehung als Vortat. Die Frage, welche Vortaten bei Steuerdelikten allenfalls Gegenstand des Geldwäschereigesetzes werden, ist Gegenstand einer Vorlage, die jetzt in Vernehmlassung ist. Das hat nichts zu tun mit der kleinen Revision, die wir jetzt behandeln.

Die SP-Fraktion begrüsst es ausdrücklich, dass die Meldestelle die Kompetenz zur Weitergabe solcher Finanzinformationen an ausländische Meldestellen erhält. Sie begrüsst auch die Kompetenz zur Einholung ergänzender Informationen von dritten Finanzintermediären. Wir begrüssen auch ganz klar die Kompetenz der Meldestelle, Verträge zur technischen Zusammenarbeit mit anderen Meldestellen abzuschliessen.

Was ist die Folge, wenn wir diese Revision nicht vornehmen? Uns droht der Ausschluss aus der Egmont-Gruppe. Das heisst, dass die Schweiz nachher in der Frage der Geldwäschereibekämpfung völlig isoliert wäre. Welche Folgen das für den Finanzplatz hätte, ist nicht absehbar. Es ist nur eines ganz klar - ich muss es deutsch und deutlich sagen -: Damit würden Sie den Finanzplatz Schweiz fundamental schwächen.

Ich bitte Sie deshalb, mit der SP-Fraktion auf die Vorlage einzutreten.

Ich möchte am Schluss noch einen Satz zum Einzelantrag Lüscher, der jetzt eingereicht worden ist, sagen: Der Einzelantrag Lüscher würde diesen Gesetzentwurf - wenn Sie darauf eintreten, was ich hoffe - zunichtemachen; denn dieser Einzelantrag will in diesem Informationsverfahren neue Rechtsmittel, nämlich Beschwerderechte der allfällig betroffenen Personen, einführen. Damit wäre der ganze Gesetzeszweck dahin. Es erstaunt mich schon, dass ein Mitglied der FDP-Liberalen Fraktion überhaupt auf die Idee kommt, einen solchen Einzelantrag einzureichen.