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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2013-03-21

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Wenn Sie in dieser Debatte das Gefühl eines sogenannten Déjà-vu beschleichen sollte, dann geht es Ihnen so wie mir. Das kommt uns doch irgendwie bekannt vor: Man nehme ein reales Problem, das die Öffentlichkeit empört, suche eine möglichst populistische und holzschnittartige Lösung dafür und verpacke es in eine Initiative mit einem knackigen Titel. Das ist der Stoff, aus dem erfolgreiche Initiativen gemacht werden. Ich erinnere an die Verwahrungs-Initiative, an die Unverjährbarkeits-Initiative usw.

Auch bei der Initiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" gibt es ein berechtigtes Anliegen: Pädophile sollen nicht mit Kindern arbeiten. Das ist jetzt der einzige Punkt, an dem ich Herrn Vischer widersprechen muss: Auf die Frage von Frau Rickli, wie denn das heute mit dem Berufsverbot sei, hat Herr Vischer leider nicht geantwortet, dass das Berufsverbot, wie es heute im Strafgesetzbuch steht, sehr viel eingeschränkter ist. Das Berufsverbot, wie es heute im Strafgesetzbuch steht - Frau Rickli, Sie können es gerne nachlesen -, besagt, dass nur derjenige Täter mit einem Berufsverbot belegt werden kann, der in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gehandelt hat. Also nur derjenige Lehrer kann mit einem Berufsverbot belegt werden, der in Ausübung seiner Tätigkeit, also in der Schule, die sexuelle Handlung verübt hat. Dieses Berufsverbot ist eng, es ist zu eng. Deshalb soll es ausgeweitet werden, und deshalb haben wir bisher fast keine Fälle. Das ist die richtige Antwort.

Allerdings sieht genau das eben der direkte Gegenvorschlag vor. Das Berufsverbot muss ausgeweitet werden. Es kann nicht so belassen werden, wie es heute ist.

Die Initiative ist aber einerseits lückenhaft, und andererseits schiesst sie über das Ziel hinaus. Die Initiative will zwingend ein lebenslängliches Berufsverbot. Das hört sich im ersten Moment überzeugend an: Warum nicht? Warum soll man kein lebenslängliches Berufsverbot gegen Personen verhängen, die sexuelle Handlungen gegenüber Minderjährigen verübt haben? Nun, es wurde bereits ein Beispiel erwähnt: Ein 20-Jähriger hat eine einvernehmliche Liebesbeziehung mit einer 15-Jährigen - eine Jugendliebe, wie man so schön sagt. Das ist verboten, er muss nach Artikel 187 des Strafgesetzbuches bestraft werden. Jetzt stelle ich Ihnen die Frage: Soll diesem Jugendlichen, diesem 20-Jährigen, für den Rest seines Lebens ein Verbot auferlegt werden, in Schulen zu arbeiten oder als Leiter bei den Pfadfindern, als Leiter einer Turngruppe, als Trainer in einem Fussballverein usw. tätig zu sein? Ist das die Idee? Selbstverständlich kann das nicht die Idee sein.

Herr Freysinger hat heute Morgen gesagt, man könne das dann alles interpretieren, diese Fälle könne man in der Umsetzung herausnehmen. Dazu muss ich Ihnen zwei Dinge sagen: Erstens hat Ihnen Frau Rickli heute klipp und klar gesagt, die Initiative lasse keinen Interpretationsspielraum - ich habe es mir so wörtlich aufgeschrieben. Sie widerspricht also Herrn Freysinger. Dann kommt der zweite Punkt: Frau Rickli und Herr Freysinger, es ist mir eigentlich egal, wie Sie das interpretieren. Im Moment, wo eine Volksinitiative vom Volk angenommen worden ist, haben die Initianten keine Lufthoheit mehr über die Interpretation der Initiative.

Ich muss Ihnen sagen: Ich wehre mich dagegen, dass wir einfach jedes Mal, wenn eine Volksinitiative zur Diskussion steht, bei jedem Problem, das sie aufweist, sagen, das könne ja dann der Gesetzgeber noch ein bisschen zurechtbiegen. Wissen Sie, was Frau Rickli und Herr Freysinger sagen werden, wenn wir das tun? Sie werden dann sagen: "Ihr missachtet den Volkswillen; das Volk hat klar gesagt, was es will." Aber in unserer Demokratie, so, wie ich sie verstehe, gilt das Prinzip, dass wir über eine Initiative abstimmen und dass diese so umzusetzen ist. Damit gibt es eben kein Herumdeuten, Frau Rickli oder Herr Freysinger. Sie müssen die Initiative als das beurteilen, was sie ist.

Wenn Sie auf der anderen Seite auf die Idee kommen würden zu sagen, die Initiative gelte nur für Jugendliche bis 12 Jahre und nicht darüber hinaus, dann frage ich Sie: Sollen denn die 14-Jährigen nicht geschützt werden? Soll der 35-jährige Lehrer, der eine 14-jährige Mittelschülerin sexuell missbraucht, nicht mit einem Berufsverbot belegt werden? Und wie ist es mit Gewalttaten? Diejenigen Lehrpersonen, die ihren Schülern Gewalt antun, sind ja nicht von der Initiative erfasst. Sollen diese dann kein Berufsverbot erhalten? Ich möchte doch auch nicht, dass mein Sohn in der Schule körperlich oder psychisch misshandelt wird. Ich bin aber der Meinung, dass auch solche Personen ein Berufsverbot erhalten sollen.

Was tut die Initiative? Sie blendet das alles aus. Auf der anderen Seite bezieht sich die Initiative aber klipp und klar auf jeden, der wegen eines dort genannten Deliktes verurteilt wird. Es müsste also auch ein Jugendlicher, etwa ein 12-Jähriger - es gab solche Fälle -, der ein Sexualdelikt gegenüber einem Kind verübt, gemäss Initiative theoretisch ein lebenslanges Berufsverbot erhalten. Das finden Sie absurd? [PAGE 452] Das finde ich auch. Aber genau so steht es in der Initiative. Deshalb braucht es einen direkten Gegenvorschlag.

Herr Vischer hat Recht: Wir dürfen nicht in der Diskussion verharren, ob wir etwas gegen Pädophile tun wollen oder nicht. Natürlich wollen wir das! Das heisst aber nicht, dass wir sämtliche Rechtsgrundsätze über den Haufen werfen sollen. Der direkte Gegenvorschlag lässt einen Ermessensspielraum, er lässt die Verhältnismässigkeitsüberprüfung zu. Diese ist ein Grundsatz unserer Rechtsordnung, nämlich, dass das vom Staat eingesetzte Mittel in angemessener Weise zum Einsatz kommt. Die Grundrechte sind nicht abstrakte Prinzipien, über die wir uns einfach hinwegsetzen können. Es handelt sich vielmehr um die Säulen des demokratischen Rechtsstaates, die unsere Vorfahren sich über Jahrhunderte erkämpft haben. Und warum ist das so wichtig? Jeder Fall ist ein Einzelfall. Jeder von uns will als Einzelfall behandelt werden. Das erreichen wir aber nur mit richterlichem Ermessen.

Wer dieses, wie die Initiative, ausschalten will, montiert eine strafrechtliche Selbstschussanlage, was mittelalterlichen Methoden gleichkommt. Das bedeutet nämlich, dass Sie dem Richter sagen: "Du darfst den Einzelfall nicht anschauen, du musst wie ein juristisches Maschinengewehr ein Berufsverbot verhängen, auch wenn du weisst, dass es in diesem konkreten Fall ein Unsinn ist." Ich möchte nicht in einem solchen Land leben. Wir haben Vertrauen zu unseren Richtern. Sie machen manchmal Fehler, ja. Darum gibt es eine zweite und manchmal eine dritte Instanz. Und ja, manchmal schütteln wir den Kopf, wenn wir ein Urteil sehen, das uns vielleicht nicht gefällt. Das bedeutet aber nicht, dass wir zu einem Staat finden müssen, wo der Richter nichts anderes mehr macht, als wie ein sogenannter Subsumptionsautomat irgendwelche Urteile zu erlassen, ohne den Einzelfall zu betrachten. Sie alle fordern das ja auch ein. Sie alle, wenn Sie irgendwo mal etwas machen, das vielleicht nicht ganz in Ordnung ist, wollen auch als Einzelfall beurteilt werden und finden auch, man müsse mal fünf gerade sein lassen usw.

Ich möchte das nicht verharmlosen. Aber hier geht es um eine Massnahme, die gegenüber Straftätern verhängt wird. Es ist einfach zu sagen, dass uns das nicht kümmert, da wir ja nicht zu dieser Gruppe gehören. Aber nehmen Sie ein anderes Beispiel, Sie können es einfach übertragen: Die Wahrscheinlichkeit, in der Schweiz gewaltsam zu sterben, ist am grössten im Strassenverkehr. Und die grösste Gefahr im Strassenverkehr sind alkoholisierte Autofahrer. Es wäre nun ebenso logisch zu sagen: "Wir machen eine Volksinitiative, und jeder, der mit mehr als 0,4 Promille erwischt wird, bekommt ein lebenslängliches Fahrverbot." Wenn ich das fordern würde, würden Sie mich für verrückt erklären. Warum? Weil Sie sagen würden, dass das doch völlig unverhältnismässig wäre.

Deshalb sage ich Ihnen: Es gehört zur Qualität eines Rechtsstaates, auch bei Straftätern, die schwere Delikte verübt haben, den Einzelfall anzuschauen. Ich bin der Erste, das kann ich Ihnen sagen, der dafür ist, dass jeder Pädophile, der es eben verdient, weil er ein Pädophiler ist, ein Berufsverbot erhält. Aber dieses soll nicht pauschal verhängt werden, über alle hinweg, ohne dass der Richter entscheiden kann.

Deshalb wird meine Fraktion die Initiative zur Ablehnung empfehlen und den direkten Gegenvorschlag, wie die Kommissionsmehrheit ihn angenommen hat, unterstützen.