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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2001-09-26

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Die PR-Politik des Eidgenössischen Finanzdepartementes, vereinigt mit der bürgerlichen Mehrheit im Rat, versucht beharrlich, den Leuten draussen im Lande die hier diskutierte Steuersenkungsrunde als Entlastung von Familien zu verkaufen. Ich stelle hier die Behauptung auf, dass nach Abschluss der Reform auch in den Kantonen sehr viele Familien und auch sehr viele allein stehende Personen sogar mehr belastet sein werden als heute.

Weshalb? Die Reform sieht vor, dass auch die Kantone, die heute noch das Doppeltarifsystem kennen, zum Teilsplitting überwechseln. Dieser Wechsel ist sehr teuer, er kostet den Bund zusammen mit den erhöhten Abzügen 1,3 Milliarden Franken. Dieser Wechsel ist übrigens - das an Frau Vallender - teurer, als es nach den Modellrechnungen des Bundesrates der Wechsel zum Individualbesteuerungssystem wäre. Die reichen Kantone werden sich diese Ausfälle leisten können, die ärmeren Kantone werden bei dieser Reform ihre Tarife anheben müssen, und es wird eine Verschiebung der Belastungen geben. Mit anderen Worten: Das, was heute von geschickten PR-Strategen als Steuersenkung für die Familien verkauft wird, kann sich sehr bald für einzelne Bevölkerungsgruppen als Bumerang erweisen. Bereits die Reform der Bundessteuern wird bei den Kantonen teilweise zu happigen Steuereinbussen führen.

Aber auch sonst vermag das Paket mit der im Eintretensvotum aufgezeigten Verteilung weder regional- noch konjunkturpolitisch zu überzeugen. Zur Erinnerung: Zwei Drittel dieser Summe gehen an die 16 Prozent Reichsten im Lande. Mit dieser Verteilung bleibt das Geld vorwiegend in den reichen Kantonen, dort, wo die reichen Leute eben leben, während die strukturschwachen Kantone kaum eine Stärkung der Kaufkraft und der regionalen Wirtschaft erwarten können. Ich denke, der Ständerat muss in dieser Frage noch einmal über die Bücher.

Ein Systemwechsel bei den Abzügen drängt sich aber nicht nur aus diesen regional- und konjunkturpolitischen Gründen auf, sondern - wie Frau Fässler bereits gesagt hat - vor allem aus Gründen der Gerechtigkeit. Dabei sind wir sehr froh, dass wir heute von Herrn Villiger noch einmal Klartext gehört haben: Dass es den Kantonen möglich sein soll, diesen Systemwechsel vorzunehmen, und dass jenes Spiel, das im Kanton Baselland gespielt wurde - als gesagt wurde, der Wechsel müsse rückgängig gemacht werden, weil er systemwidrig sei -, nicht mehr gespielt werden kann. Mit der Möglichkeit, dass es in den Kantonen zu diesem Systemwechsel kommt, tut sich eine wichtige Türe zu mehr Steuergerechtigkeit auf; denn wie wir alle wissen, sind die kantonalen Steuern für die Leute eine sehr viel höhere Belastung als die Bundessteuern.

Die Kommissionssprecherin wird wahrscheinlich noch sagen, dass diese Abzüge vom Steuerbetrag nicht in allen Kantonen von Vorteil für die mittleren und unteren [PAGE 1189] Einkommen sein werden. Nun, wir wissen aber alle, dass wir am Steuermechanismus sehr viele Schrauben haben, an denen wir drehen können. Mit diesen Schrauben können wir beinahe jede gewünschte Wirkung erzielen. Wenn wir wollen, können wir in unserem Steuersystem die unteren und mittleren Einkommen stärker entlasten. Wir sind nicht Gefangene dieses Systems.

Eine dieser Schrauben ist ein neuer Abzug, ein neues Abzugssystem, der Abzug vom Steuerbetrag. Ich schlage Ihnen im Eventualantrag der Minderheit vor, ihn auf die Kinder zu beschränken - dies als Kompromissangebot für diejenigen im Rate, die vor allem Familien mit Kindern entlasten wollen. 95 Prozent aller Haushalte mit Kindern in der Schweiz erhielten bei der Umsetzung unserer Vorschläge mehr als mit dem Antrag der Mehrheit. 95 Prozent! Es wären nämlich all diejenigen, die weniger als 150 000 Franken verdienen. Dabei ist noch nicht einmal das System mit den Gutschriften eingerechnet, das eigentlich unser mittelfristiges Ziel ist.

Denn wie Frau Fässler ausgeführt hat, gehen wir mit unseren Vorschlägen zu diesem Zeitpunkt tatsächlich noch nicht so weit wie der republikanische Präsident der USA. Dieser hat nämlich nicht nur den Abzug vom Steuerbetrag erhöht, sondern gleichzeitig auch die Auszahlung in Form von Steuergutschriften, in Form einer negativen Einkommenssteuer, unterstützt. Es ist kein ideologischer Vorschlag, den wir Ihnen machen. Er lässt sich nicht in ein Links-Rechts-Schema einordnen. Es ist ein Vorschlag, der ein anderes Ziel verfolgt, nämlich die wirkliche Stärkung des Mittelstandes und der unteren Einkommen und damit auch die Stärkung der Kaufkraft. Er hat auch eine konjunkturpolitische Bedeutung.

Wenn Sie jetzt immer sagen, Sozial- und Steuerpolitik seien nicht zu vermischen, dann machen Sie eine künstliche Trennung, von der Sie genau wissen, das sie nicht haltbar ist. Je ungerechter das Steuersystem ist, je mehr Ungleichheiten wir wegen des Steuersystems haben, desto mehr Staatsaufgaben werden Sie übernehmen müssen, desto mehr werden Sie die Staatsquote erhöhen müssen. Das kann weder in Ihrem noch in unserem Interesse sein.

Deshalb beantragen wir Ihnen, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen: in erster Linie dem der Minderheit Fässler oder, wenn Ihnen dieser zu weit geht, dem Eventualantrag der Minderheit Fehr Jacqueline.

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