Schwander Pirmin · Nationalrat · 2013-03-21
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-21
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Volksinitiative und nur die Volksinitiative zu unterstützen. Ich habe mit grossem Interesse den vielen kritischen Stimmen gegen die Volksinitiative zugehört. Gewisse juristische Bedenken kann ich nachvollziehen. Aber eine "strafrechtliche Selbstschussanlage", wie sie Daniel Jositsch genannt hat, ist die Volksinitiative definitiv nicht. Es geht um Personen, die rechtskräftig verurteilt worden sind. Es geht um ein Problem, um eine Frage, die besteht, seit es die Menschheit gibt. Darum appelliere ich an Sie: Haben wir endlich den Mut und die Zivilcourage, den Teufelskreis der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu durchbrechen!
Warum? Kinder und Jugendliche müssen ganz besonders vor Sexualdelikten geschützt werden. Aus der Kriminologie wissen wir von überall her, dass Sexualdelikte traumatisierende und langanhaltende Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Kinder haben. Nicht selten werden Kinder durch solche Taten ein Leben lang gezeichnet. Darum spreche ich bewusst und immer wieder vom Teufelskreis.
Die Volksinitiative schiesst in gar keiner Weise über das Ziel hinaus. Die angeblichen Mängel im Text können wir beheben; es geht nicht darum, dass wir den Text nicht umsetzen können. Die bestehende Rechtsordnung bzw. die bestehende Unterscheidung zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht ist ja bekanntlich nicht in Stein gemeisselt. Auch hier könnten wir in der Folge dann Überlegungen machen, wie wir die angeführten Beispiele von dem 20-Jährigen und der 15-Jährigen lösen könnten.
Es wurde mehrmals betont, die Schwere der Straftat müsse präzisiert werden. Der Gesetzgeber müsse Bagatellfälle vom automatischen und langfristigen oder lebenslänglichen Berufsverbot ausnehmen können. Im Initiativtext steht deutsch und deutlich: "Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes ... beeinträchtigt haben ..." Die "sexuelle Unversehrtheit" ist rechtlich festgelegt. Das kann meines Erachtens per se kein Bagatellfall sein.
Es wird auch immer wieder der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ins Feld geführt. Das, was die Volksinitiative will, muss doch im Resozialisierungsinteresse und -willen der Straftäter liegen, zumindest im Resozialisierungsinteresse und -willen der reuigen Straftäter. Und nochmals: Es geht hier um rechtskräftige sexualstrafrechtliche Verurteilungen und nicht um Bagatellfälle. Es geht um Verurteilte. Es geht nicht darum, die Tausende von Personen in unserem Land, die ehrenamtlich mit Jugendlichen zusammenarbeiten, zu kriminalisieren. Wir sind weit weg von einem solchen Ansinnen. Es geht um Verurteilte, und weil es um Verurteilte geht, hat der Richter ja bereits sein Ermessen in die Waagschale geworfen.
Ich denke, wenn wir wollen, können wir die Volksinitiative, so, wie sie dasteht, auch gezielt umsetzen. Wir müssen nur willens sein, an anderen Orten entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Ich bitte Sie, der Volksinitiative zuzustimmen.