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AB 14553

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Es ist in der Tat so, dass wir mit Artikel 9a das Wahlrecht eingeführt haben. Wenn Sie die französische Fahne anschauen, dann sehen Sie, dass wir im französischen Text von "concubins" sprechen und nicht von unverheirateten Paaren mit Kindern. Unter "concubins" versteht man - wir haben das Wörterbuch beigezogen - eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, die auf längere Zeit abgestellt ist, und eine Lebensgemeinschaft zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts ohne förmliche Eheschliessung. Es geht also ganz klar um Personen unterschiedlichen Geschlechts. Das ist im Begriff des Konkubinats beinhaltet. Ich habe auch bewusst in der ganzen Eintretensdebatte den Begriff Konsensualpaare, den ich in der Kommission noch verwendet habe, nicht verwendet und gezielt von Konkubinat gesprochen, um diese Präzisierung schon in den einleitenden Bemerkungen hinzukriegen.

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