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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-10

Wortprotokoll

Einzelne Aspekte des Opferhilfegesetzes werden bereits im Rahmen der Umsetzung des Berichtes des Bundesrates vom 27. Februar 2013 in Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 09.3878, "Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung", evaluiert werden. Das EJPD hat den Auftrag, dem Bundesrat bis zum 31. Dezember 2014 Informationen über den Stand der Realisierung hinsichtlich dieser Massnahmen zu unterbreiten. So wird das EJPD in Zusammenarbeit mit den Kantonen namentlich auch zu bestimmen haben, mit welchen Mitteln eine verbesserte Unterstützung der Opfer während des Strafverfahrens erzielt werden kann. Die Evaluation der anderen Aspekte des Opferhilfegesetzes soll im Jahr 2015 durchgeführt werden; die entsprechenden Vorbereitungsmassnahmen sollen in der zweiten Hälfte 2014 in Angriff genommen werden.

Das Problem der fehlenden Plätze in den Frauenhäusern ist bekannt und kann unabhängig von einer Evaluation des Opferhilfegesetzes angegangen werden. Der Bund wird diese Frage zusammen mit den Kantonen, die bekanntlich für den Vollzug und die Finanzierung zuständig sind, im Rahmen der Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfegesetz prüfen.