preparatory:AB 14570
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Nach dieser recht intensiven Eintretensdebatte möchte ich nochmals kurz die Ziele dieses Steuerpaketes in Erinnerung rufen:
Erstens wollen wir die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren beheben. Zweitens wollen wir die Familien mit Kindern steuerlich entlasten. Drittens wollen wir ein Zeichen für den Standort Schweiz setzen, indem wir die Unternehmensbesteuerung angehen und den Gewinnsteuersatz senken. Viertens streben wir bei der Umsatzabgabe lediglich die Überführung des dringlichen Bundesbeschlusses ins ordentliche Recht an. Dies werden wir in einem späteren Zeitpunkt nochmals thematisieren.
Nun möchte ich mich auf die Familienbesteuerung konzentrieren. Es stehen sich gerade in Bezug auf die Entlastung der Familien verschiedene Konzepte gegenüber. Die Kommissionsmehrheit will den Mittelstand entlasten, d. h. auch jene, die direkte Bundessteuern zahlen. Für die Minderheiten stehen - mindestens rhetorisch - gesellschaftspolitische und sozialpolitische Überlegungen und nicht etwa die Steuergerechtigkeit im Mittelpunkt der Betrachtungen.
Eine Umverteilung zugunsten der tiefsten Einkommen, wie dies gerade Herr Rechsteiner Paul oder die Minderheiten im Sinne eines vertikalen Familienleistungsausgleichs fordern, wäre nur dann sinnvoll, wenn der geplante Abzug vom Steuerbetrag mit der Einführung einer negativen Einkommenssteuer bzw. einer Steuergutschrift gekoppelt wäre. Doch - ich möchte dies hier ganz deutlich sagen - die Mitglieder der SP-Fraktion haben in den Sitzungen der WAK nie einen Antrag auf Steuergutschriften gestellt. Man hat ihn in Aussicht gestellt, aber formuliert wurde er nie; es wurde lediglich ein Antrag auf Abzug vom Steuerbetrag gestellt. Ein solcher Abzug vom Steuerbetrag wäre deshalb für steuerpflichtige Personen in tiefen Einkommensbereichen genauso ungerecht wie ein Kinderabzug vom steuerbaren Einkommen, der sich für diese wenig bis gar nicht auswirkt.
Aus familienpolitischer Perspektive sollte das Einkommen von Eltern-Kind-Gemeinschaften grundsätzlich auf deren unterschiedliche Lebenssituationen mit abgestellt sein. Die Untersuchungen über die Einkommenslage von Familien zeigen in unserem Land in der Tat - da gehe ich mit den Minderheiten einig - , dass eine wachsende Zahl von jungen Familien in Armut lebt. Dadurch ist auch das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen überdurchschnittlich hoch.
Daher ruft auch eine mehrfache Diskrepanz zwischen Einkommen und Lebensbedarf von Familien nach Massnahmen, die aber nicht nur steuerpolitischer Art sein können. Die ökonomische Sicherheit der Familien muss mit verschiedenen Instrumenten gewährleistet werden. Dies wird auch in einer Bass-Studie zum Familienlastenausgleich deutlich. Die Pfeiler des Familienlastenausgleichs sind mindestens drei, Frau Teuscher; der Ausgleich beruht nicht nur auf zwei Säulen. Ich denke an die Bedarfsleistungen zur Existenzsicherung von Kind und Eltern; ich denke an die Familienzulagen - diesbezüglich gehe ich mit Ihnen einig, da müssen wir noch sehr viel tun - und ich denke an die Steuerabzüge. Das System, d. h. die Modellwahl, kann nicht als eigentlicher Pfeiler der Familienpolitik betrachtet werden, aber sehr wohl der Gleichstellungspolitik. Wir können aber nicht alle Probleme der Familien über die Steuerpolitik lösen. Das wissen auch die Sozialdemokraten, das hat auch Frau Fässler in ihrem Votum mehrmals unterstrichen. Wir brauchen einen ganz gezielten Transfermix.
Zum bevorstehenden Modellentscheid: Die Individualbesteuerung führt zu einer zivilstands- und lebensformneutralen Besteuerung. Sie trägt in der Tat auch der zunehmenden Erwerbstätigkeit der Frauen Rechnung. Dieses Modell, sofern es keine tief greifenden Eingriffe vorsieht, um den horizontalen Leistungsausgleich sicherzustellen, hat zur Folge, dass Einverdiener-Ehepaare mit oder ohne Kinder eine höhere Belastung erfahren als Zweiverdiener-Ehepaare mit gleichem Einkommen. Angesichts der Tatsache, dass einerseits immer noch 46 Prozent aller Eltern Einverdienerpaare sind und andererseits die ältere Generation grossmehrheitlich aus Einverdienerpaaren besteht und bestand, birgt dieses Modell zahlreiche Schwierigkeiten. Auch der Vergleich mit dem Ausland muss relativiert werden, denn mit Ausnahme von Schweden und Finnland haben alle Staaten Regelungen getroffen, die das Individualitätsprinzip durchbrechen.
Zum Familiensplitting: Ich bestreite nicht, dass ich bereits zum Zeitpunkt der Vernehmlassung und auch in der Anfangsphase der Kommissionsarbeit diesem Modell zum Durchbruch verhelfen wollte. Ich habe im Vorfeld der heutigen Debatte festgehalten, dass der gravierende Logikfehler des Eidgenössischen Finanzdepartementes zu zusätzlichen Mindereinnahmen von 350 Millionen Franken geführt hätte, sofern die Kommission an den vom Bundesrat vorgeschlagenen Abzügen festgehalten hätte. Denn bei der Berechnung der Mindererträge aus dem Familiensplitting wurde für die Kategorie Alleinverdiener-Ehepaare mit Kindern, die zahlenmässig sehr stark ins Gewicht fällt, der Tarif für Alleinstehende statt das Vollsplitting angewendet. Die erforderlichen Korrekturen, Herr Donzé, haben gezeigt, dass es bei der Einhaltung der finanziellen Vorgaben nicht möglich war, alle Ziele zu vereinbaren. Eine Korrektur der Vorlage, um den Finanzrahmen von 1,3 Milliarden Franken einzuhalten, hatte zur Folge, dass der horizontale Familienleistungsausgleich im Vergleich zum bundesrätlichen um vieles schlechter ausfiel. Die Kinderabzüge konnten nicht erhöht werden, das Gleiche gilt für den Kinderbetreuungskostenabzug.
Ein weiterer Punkt, dem bis anhin kaum Beachtung geschenkt worden ist, ist die Tatsache, dass die Eltern nach der Kinderphase wiederum individual besteuert würden und somit eine höhere Belastung erfahren würden - dies gerade zu jenem Zeitpunkt, in welchem sie endlich ihr Sparpotenzial, auch für das Alter, erhöhen könnten. Dadurch würden Eltern im Alter wiederum ein Diskriminierung erfahren, denn die Sparmöglichkeiten für Familien während der Kinderphase sind sehr gering. Daher macht es durchaus Sinn, dass sie nach der Kinderphase weiterhin entlastet werden, um diese Differenz zu den immer zahlreicher werdenden Kinderlosen aufzuholen.
Wenn Sie die Tabellen zur Hand nehmen, sehen Sie, dass die Minderheit Fässler, welche sich für das Familiensplitting einsetzt, eigentlich für eine Steuerbefreiung von der direkten Bundessteuer für Einkommen von 100 000 oder 150 000 Franken kämpft, obschon sie nach aussen immer wieder von der notwendigen Entlastung der Kleinverdiener spricht. Dies ist ein Widerspruch oder auch Populismus.
Im Wissen darum, dass das traditionelle, ausschliesslich auf Ehepaare ausgerichtete Vollsplitting die Forderung nach Gleichbehandlung von Ehepaar und Konkubinatspaar in ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht erfüllen kann, [PAGE 1182] schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit ein Teilsplitting mit dem Divisor 1,9 und einem Wahlrecht von Eltern vor. Damit lösen wir beide Probleme und verhindern die Nachteile der andern Modelle. Mit der Anwendung des Divisors wird der Belastungsrelation der unterschiedlichen Lebensformen besser Rechnung getragen und ermöglicht, den Unterschied massiv zu verringern. Mit der Einführung des Wahlrechtes für Konkubinatspaare mit Kindern erfahren diese Paare keine Benachteiligung gegenüber andern Familien mit gleichen Einkommen.
Noch ein letzter Punkt, zur Minderheit II (Genner): Sie schlägt die Einführung einer Kinderrente auf nationaler Ebene vor. Sie verlangt, dass die 1,3 Milliarden Franken exklusiv den Kindern zugute kommen. Somit hätten wir zwei höchst unterschiedliche Systeme nebeneinander: kantonale Familienzulagen auf der einen Seite und eine sehr kleine nationale Kinderzulage. Eine Kinderrente in der Höhe von 600 Franken, wie sie in einem abgelehnten Vorstoss von Frau Teuscher verlangt worden ist, würde ja bekanntlich etwa 7 bis 8 Milliarden Franken kosten. Mit dem Antrag der Minderheit II (Genner) hätte man das erste Ziel der Vorlage auch noch verfehlt und würde weiterhin in Kauf nehmen, dass verheiratete Paare wesentlich mehr direkte Bundessteuer zahlen müssten als unverheiratete Paare.
Ich bitte Sie daher, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Sie empfiehlt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und alle drei Rückweisungsanträge abzulehnen. Sie empfiehlt Ihnen, auch bei der Unternehmensbesteuerung der Kommissionsmehrheit zu folgen. Bei der Umsatzabgabe werden wir die Debatte noch im Detail führen müssen.