Minder Thomas · Ständerat · 2013-06-06
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-06
Wortprotokoll
Wir sind uns einig, dass wir ein Gesetz machen, welches nicht schlechter sein soll als der Status quo. Und der Status quo bei diesem Artikel ist die Praxis, die auf dem St. Galler Urteil beruht. Das haben Sie jetzt gehört, und das rufe ich hier nochmals in Erinnerung. Dieses Urteil hat mehr als vierzig Jahre überlebt. Aufgrund zweier Fälle gibt die entsprechende Praxis vor, dass eine Ware dann schweizerisch ist, wenn mehr als die Hälfte der Herstellungskosten hier in der Schweiz anfallen, ohne dass die Kosten für Forschung, Entwicklung, Qualitätssicherung und Zertifizierung angerechnet werden dürfen. Zudem muss der Hauptfabrikationsprozess dieser Ware in der Schweiz stattfinden.
Dieses Urteil ist logisch. Denn eine unter der Hälfte der Kosten liegende totale Wertschöpfung bei einem industriellen Produkt kann beim besten Willen nicht dazu führen, dass dieses als schweizerisch gelten kann. Mit anderen Worten: Bei einem Anteil von lediglich 50 Prozent der Kosten, die für Herstellung, aber auch für Forschung, Entwicklung, Zertifizierung und Qualitätssicherung anfallen, liegen die effektiven schweizerischen Fertigungskosten unter 50 Prozent, also unter der Messlatte der St. Galler Praxis. Das war auch der Grund dafür, dass der damalige Bundesrat Christoph Blocher ursprünglich von 50 auf 60 Prozent gegangen ist. Diese 10 Prozent mehr - also die Differenz zwischen 50 und 60 Prozent - beinhalten die Kosten, die in der Schweiz für Forschung und Entwicklung anfallen. Man hat damals noch nicht von Kosten für die Zertifizierung und Qualitätssicherung gesprochen. Und dann hätten die Kosten für Forschung und Entwicklung also mit einberechnet werden dürfen. Das war die ursprüngliche Überlegung, das war der Grund, weshalb man von 50 auf 60 Prozent gehen wollte.
An all diejenigen, welche der Uhrenbranche helfen wollen - und das will ich auch -: Da muss man sagen, dass Artikel 50 des Markenschutzgesetzes eine Branchenlösung zulässt. Wir machen also keine Uhrengesetzgebung, sondern eine Swissness-Gesetzgebung. Und in Klammern füge ich an: Es ist ja nur die Billiguhr Mondaine, die gerne 50 Prozent hätte, andere Hersteller wie Swatch möchten gerne einen noch höheren Prozentsatz haben.
Logisch betrachtet kann für ein industrielles Produkt die physische Wertschöpfung nicht unter 50 Prozent liegen, denn aussen auf der Packung prangt ja das "Made in". Ich habe das in der Kommission und in diesem Rat mehrmals gesagt: Die Kosten für Forschung, Entwicklung, Zertifizierung und Qualitätssicherung sind nun einmal beim besten Willen keine physischen Wertschöpfungseigenschaften oder -anteile.
Ich bitte Sie hier, der Mehrheit und somit dem Nationalrat zu folgen.