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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-06

Wortprotokoll

Es wurde jetzt gesagt: Die entscheidenden Schritte, um Sanierungen zu erleichtern, haben Sie mit der Revision gemacht. Ich bin dankbar, dass Sie es gemacht haben, weil hier - es wurde erwähnt - ein Gleichgewicht gefunden wurde, das einerseits den Sanierungsmöglichkeiten dient und andererseits den unterschiedlichen Kräften und auch Vorstellungen gerecht wird.

Was jetzt hier hinzukommt und Sie heute diskutieren, ist ein zusätzliches Element. Ich möchte Ihnen noch einmal kurz aufzeigen, warum der Bundesrat Ihnen diese Revision so vorgeschlagen hat und warum der Bundesrat Ihnen dringend empfiehlt, hier die Kommissionsminderheit zu unterstützen.

Die Möglichkeit der solidarischen Haftung des Veräusserers des Unternehmens zusammen mit dem Übernehmer des Unternehmens für die ungedeckten arbeitsvertraglichen Forderungen ist sicher für die Arbeitnehmerschaft ein Vorteil. Es wurde gesagt: Hier besteht ja die Möglichkeit, zumindest für diese vier Monate mit der Insolvenzentschädigung, die durch die Arbeitslosenversicherung geleistet wird, eine gewisse Sicherheit zu bringen. Ich möchte Sie aber auf einen Missstand aufmerksam machen, auf Missbrauchsmöglichkeiten, die eben bestehen, wenn Sie hier der Mehrheit folgen und damit eigentlich zum geltenden Recht zurückkehren.

Was heute immer wieder passiert - das ist eine Praxis, die wir feststellen -, ist, dass ein Inhaber eines Unternehmens die Löhne nicht mehr bezahlt, in die Insolvenz gerät und anschliessend den Betrieb aus der Insolvenzmasse wieder aufkauft. Die nichtbezahlten Löhne lässt er dann über die Insolvenzentschädigung durch die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Das ist etwas, das wir heute kennen und das immer wieder vorkommt. Ich muss es schon betonen: Es sind Missbräuche, auch wenn gesagt wird, dass die Bezahlung gesichert sei, wenn es die Arbeitslosenversicherung [PAGE 447] übernehme, dass die Hauptsache sei, der Übernehmer der Unternehmung sei geschützt und müsse nichts bezahlen. Ich muss Sie wirklich darauf aufmerksam machen, dass das nicht Geld ist, das dann einfach vorhanden ist; es ist am Schluss Geld, das von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden wieder in die Arbeitslosenversicherung bezahlt wird. Genau deshalb hat Ihnen der Bundesrat diesen Vorschlag jetzt in der Revision gemacht. Der Ständerat hat das übrigens bei seiner letzten Entscheidung auch unterstützt, und jetzt schlägt Ihnen die Kommissionsminderheit vor, dass wir diesen Missbrauch einfach ausschalten. Wir wollen diesen Missbrauch nicht, und er ist auch all jenen gegenüber nicht recht, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Ich bitte Sie, hier wirklich die Minderheit zu unterstützen, den Bundesrat zu unterstützen. In dieser Vorlage besteht ein ganz heikles Gleichgewicht, eine Balance, mit der sich wirklich die verschiedensten Vorstellungen, die verschiedenen Seiten gefunden haben. Und ich sage es noch einmal: Ich bin sehr dankbar. Wenn Sie hier der Mehrheit folgten, würden Sie diese Vorlage wirklich aus dem Gleichgewicht bringen. Gleichzeitig würden Sie es verunmöglichen, die Missbräuche, die wir heute haben - sie kommen heute vor! -, endlich aus dem Weg zu räumen.

Ich bitte Sie also, die Kommissionsminderheit zu unterstützen.