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Schmid Martin · Ständerat · 2013-06-06

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-06

Wortprotokoll

Im Gegensatz zu meinem Vorredner unterstütze ich die Mehrheit der Kommission, welche beantragt, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Es geht nach unserer Ansicht - auch meine Vorredner haben es so dargestellt - um die Frage, ob die Solidarhaftung bei Betriebsübernahmen aus der Konkursmasse auch bei Arbeitnehmerforderungen Anwendung finden soll. Es ist eine [PAGE 446] Frage der Gewichtung: Es geht darum, ob man die Rechte der bisherigen Arbeitnehmer oder das sanierungsfähige Unternehmen und allenfalls das Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses für einige Arbeitnehmer im Fokus hat.

Ziel dieses Gesetzes ist es, sanierungsfähige Unternehmen - das hat der Kommissionssprecher auch schon erwähnt - und damit möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Wenn es gelingt, ein sanierungsfähiges Unternehmen in eine positive Zukunft zu führen, rettet man möglichst viele Arbeitsplätze, und nach meiner Auffassung erreicht man mit dem Antrag der Mehrheit diese Zielsetzung besser als mit dem Antrag der Minderheit. Ich bin überzeugt, dass die vom Nationalrat beschlossene Lösung diesen Anforderungen besser gerecht wird. Wer übernimmt schon Risiken, die er nicht kennt, weil sie vielleicht gar noch nicht liquid sind? Wer solche Fälle in der Praxis begleitet, weiss, dass diese Unsicherheiten nur dazu führen, dass Unternehmen, die eigentlich saniert werden sollen, tendenziell gar nicht übernommen werden und dass gar keine Lösung für die Arbeitnehmer gefunden wird.

Ich beurteile die Einführung einer Solidarhaftung als ein wesentliches Hindernis für Betriebsübernahmen, bei welchen es dann auch zu Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieser Forderungen kommen kann. Solche Rechtsstreitigkeiten können auch zu einem späteren Zeitpunkt auftreten; im Zeitpunkt der Übernahme des wirtschaftlich überlebensfähigen Betriebsteils sind sie allenfalls gar noch nicht bekannt. Ich bin überzeugt, dass der potenzielle Übernehmer allenfalls darauf verzichten würde, das Risiko der Übernahme einzugehen, weil er noch gar nicht weiss, mit welchen Forderungen er zukünftig konfrontiert werden könnte.

Wir haben als Gesetzgeber abzuwägen, ob wir für die Betriebsübernahme noch ein zusätzliches Hindernis einbauen wollen oder nicht. Sanierungsfähige Unternehmen sollten meines Erachtens im ganzen Gesetzgebungsprozess ein stärkeres Gewicht haben. Die Arbeitnehmerrechte sind mit der bestehenden Lohnfortzahlungsgarantie aus der Arbeitslosenversicherung genügend abgesichert. Der beste Arbeitnehmerschutz ist die Erhaltung und langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen beim Übergang eines Betriebes auf einen neuen Besitzer.

Ich beantrage Ihnen deshalb, dem Nationalrat zu folgen und mit der Mehrheit zu stimmen, damit bei einer Betriebsübernahme aus der Konkursmasse keine Solidarhaftung für bestehende Arbeitnehmerforderungen eingeführt wird.

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