Hess Hans · Ständerat · 2013-06-06
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-06
Wortprotokoll
Zur Ausgangslage: Im Jahr 1999 schloss die Schweiz mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein einen Vertrag über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden ab. Dieser Vertrag ist seit dem Juni 2001 in Kraft. Seither hat sich die internationale Polizeikooperation weiterentwickelt, unter anderem aufgrund der Schengen-Assoziierung und des damit verbundenen Wegfalls der systematischen Personenkontrollen. Auch die Herausforderungen bei der Kriminalitätsbekämpfung haben sich, namentlich in den vergangenen zehn Jahren, gewandelt, besonders in den Grenzregionen. Deshalb sind die Schweiz, Österreich und das Fürstentum Liechtenstein übereingekommen, den bestehenden Vertrag zu revidieren.
Zum Inhalt der Vorlage: Der Bundesrat hat am 9. Januar 2013 die vorliegende Botschaft zur Genehmigung des revidierten Polizeivertrags verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Der revidierte Vertrag sieht gegenüber der geltenden Fassung von 1999 zusätzliche Instrumente zur Bekämpfung der Schwerkriminalität vor, namentlich die verdeckte präventive Ermittlung und den Zeugen- und Opferschutz, die erleichterte Zusammenarbeit zur Bekämpfung der illegalen Migration und eine Neugestaltung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Grenzkantone mit den Nachbarländern. So soll unter anderem neu die Möglichkeit bestehen, vermehrt gemeinsame Einsatzformen zu bilden, in denen die Beamten eines Vertragsstaates auf dem Territorium eines Partnerstaates auch hoheitlich tätig sein können. Auch bei Widerhandlungen im Strassenverkehr soll die Zusammenarbeit verstärkt werden, damit solche Delikte auch in den Partnerstaaten geahndet werden können.
Schliesslich ermöglicht der revidierte Polizeivertrag, dass die Schweiz zusammen mit Liechtenstein und Österreich ein gemeinsames Polizei- und Zollkooperationszentrum errichten kann. Zu diesem Zweck soll das Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes ergänzt werden. Ich verweise diesbezüglich auf Artikel 3 des vorliegenden Bundesbeschlusses auf den Seiten 789f. der Botschaft.
Unsere Kommission hat die Vorlage am 25. April 2013 geprüft. Anlässlich der Beratung wurde uns namentlich versichert, dass die Grenzkantone eng in die Verhandlungen zur Revision des Vertrages einbezogen worden seien und der Vertrag selber keinerlei Auswirkungen auf das Verhältnis Bund-Kantone im Bereich des Polizeiwesens habe. Auch bezüglich der Kosten, die ein weiterer Diskussionspunkt in der Kommission waren, wurde uns versichert, dass der Vertrag mit den bestehenden personellen und finanziellen Ressourcen umgesetzt werden könne. Dies gelte auch für die Kosten der Entwicklung und des Betriebs des Systems zur Übertragung von Daten, die der Verfolgung von Widerhandlungen gegen Strassenverkehrsvorschriften dienen.
Vor diesem Hintergrund beantragt die Kommission Ihnen einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.