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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-11

Wortprotokoll

497 Millionen Franken, das ist die Summe, auf die sich der Gesamtschaden derjenigen 64 Wirtschaftsstraffälle beläuft, die allein im letzten Jahr vor Gericht gebracht worden sind. Wegen der Dunkelziffer dürfte die Schadenssumme noch weitaus höher liegen. In den beiden letzten Jahren wurden beinahe jedes zweite Grossunternehmen und 13 Prozent der KMU in der Schweiz mit Wirtschaftskriminalität konfrontiert. Das ist das Resultat einer Studie der KPMG zur Wirtschaftskriminalität, und das zeigt, dass Wirtschaftskriminalität aktuell ist, dass sie zunimmt und dass sie enorme finanzielle Schäden verursacht, und zwar nicht nur für die betroffenen Unternehmen, sondern für die ganze Volkswirtschaft.

Die Wirtschaftsstrafverfahren sind meistens komplex und die Ermittlungen zeitraubend. Die Sachverhalte weisen nicht selten auch internationale Bezüge auf. Das erfordert dann die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden, und es dauert oft Jahre, bis die Schweiz überhaupt Informationen aus dem Ausland erhält. Das ist eben eine Tatsache. Vielfach müssen die Strafbehörden auch Unmengen von Daten sicherstellen, sichten, auswerten, und das führt selbst in kleineren Fällen manchmal zu Dutzenden von Ordnern.

Ich nenne Ihnen noch ein anderes Beispiel: Es ist oft auch Spezialwissen erforderlich. Wenn zum Beispiel elektronisch sichergestellte Daten von IT-Spezialisten ausgewertet oder komplizierte Finanztransaktionen und verschachtelte Firmenkonstrukte zuerst von Wirtschaftsexperten beurteilt werden müssen, ist das aufwendig.

Zur Veranschaulichung der Dimensionen, die ein Wirtschaftsstraffall annehmen kann, gebe ich Ihnen nur ein Beispiel: Im Fall Dieter Behring - der Name ist Ihnen allen noch in Erinnerung - gibt es mittlerweile 10 Beschuldigte und 1200 Geschädigte. Die Akten umfassen 364 Bundesordner mit 835 Bank- und Kreditkartenverbindungen und Hunderten von Befragungsprotokollen.

Auch im Bereich der Geldwäscherei sind die Ermittlungen oft aufwendig. Ich erinnere daran: Bundesanwalt Lauber hat mehrmals darauf hingewiesen, dass gerade auch die Bundesanwaltschaft für eine effiziente Bekämpfung der Geldwäscherei längere Verjährungsfristen braucht. Das ist also sehr aktuell.

Zwischen den strafbaren Verhaltensweisen und dem Ermittlungsbeginn können bisweilen Jahre vergehen, und zwar, weil die Straftaten häufig erst nach einiger Zeit überhaupt entdeckt und angezeigt werden; Jahre, die dann der Strafbehörde anschliessend fehlen. Nicht selten können wir dann der Presse entnehmen, dass die Strafverfahren wegen bereits eingetretener Verjährung eingestellt werden mussten. Das ärgert die Bevölkerung, das versteht man jeweils nicht. Sie haben es heute in der Hand, dem Abhilfe zu schaffen.

Übrigens: Dieses Gesetzesprojekt geht auf einen Auftrag Ihres Rates und des Ständerates zurück. Ihr Rat und der Ständerat haben beide eine Motion angenommen und damit dem Bundesrat den Auftrag gegeben, diese Vorlage auszuarbeiten. Die Vorlage ist also eine klassische Auftragsarbeit, die der Bundesrat für Sie erledigt hat. Und Sie können dieses Geschäft, das Sie in Auftrag gegeben haben, heute verabschieden.

Die Grundlage ist übrigens nicht nur die Dissertation, die erwähnt worden ist. Wir haben, wie es sich für solche Geschäfte gehört, eine Vernehmlassung durchgeführt. Ich erinnere Sie daran, dass diese Vorlage in der Vernehmlassung eine breite Unterstützung erhalten hat, dass sie nicht zuletzt von 22 Kantonen explizit begrüsst worden ist.

Nun, was schlagen wir Ihnen konkret vor? Wir schlagen Ihnen vor, die im Strafrecht allgemein geltenden Verjährungsfristen zu verlängern. Auf spezielle, nur auf Wirtschaftsdelikte beschränkte Verjährungsfristen wollen wir verzichten. Warum? Zum einen ist es kaum möglich und auch nicht sinnvoll, den Begriff "Wirtschaftsdelikte" zu umreissen; eine Definition des Begriffes existiert gar nicht. Zum andern gilt im Strafrecht der Grundsatz, dass die Verjährungsfristen für möglichst alle Straftaten nach dem gleichen Kriterium bestimmt werden: Massgebend für die Dauer der Verjährungsfrist ist die objektive Schwere der Tat, entsprechend der gesetzlich angedrohten Höchststrafe. So verjähren zum Beispiel alle Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind, grundsätzlich nach fünfzehn Jahren. An diesem wichtigen Grundsatz will der Bundesrat festhalten.

Der Bundesrat will nur diejenigen Verjährungsfristen verlängern, die sich gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität als problematisch erwiesen haben. Es handelt sich hier um die siebenjährige Verjährungsfrist für Vergehen. Ausserdem schlagen wir vor, dass nur für die schweren Vergehen eine längere Verjährungsfrist vorgesehen wird. Schwere Vergehen sind diejenigen, die mit einer Höchststrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Wir haben uns also zusätzlich auf schwere Vergehen beschränkt. Leichtere Vergehen, also zum Beispiel solche, die nur mit einer Geldstrafe bedroht sind, sollen unverändert nach sieben Jahren verjähren. Diese Differenzierung drängt sich auch deshalb auf, weil sich Vergehen bezüglich der Schwere der Tat ja erheblich unterscheiden können. Schwere Vergehen sollen also neu nach zehn statt nach sieben Jahren verjähren. Beim Entscheid, die siebenjährige Verjährungsfrist nur um drei Jahre zu verlängern, hat sich der Bundesrat eben für eine moderate Verlängerung der Verjährungsfrist entschieden.

Natürlich ist für eine erfolgreiche und effiziente Strafverfolgung - das haben einige von Ihnen gesagt - nicht nur die Frage der Verjährungsfrist relevant, sondern auch die Frage [PAGE 903] der Ressourcen. Das ist so; darüber entscheiden Sie, wenn es um die Bundesanwaltschaft geht, darüber entscheiden die Kantone, wenn es um die kantonalen Strafverfolgungsbehörden geht - es ist richtig, dass sie auch genügend Ressourcen brauchen.

Herr Nationalrat Schwander hat darauf hingewiesen, dass auch die Frage der Ausbildung wichtig sei, die Frage der Kompetenz. Selbstverständlich, dem ist so. Auch Sie haben hier das Heft in der Hand, wenn es um die Bundesanwaltschaft geht: Sie wählen den Bundesanwalt, Sie wählen auch die beiden stellvertretenden Bundesanwälte. Sie haben es damit in der Hand, auch die Kompetenz der Strafverfolgung auf Bundesebene sicherzustellen.

Wirtschaftskriminalität muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden. Ich bin froh, dass der Bundesrat hier einen Beitrag leisten will und leisten kann. Das Ergebnis der Vernehmlassung hat gezeigt - ich sage es noch einmal -, dass dieses Vorhaben von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer, insbesondere von den Kantonen und den Strafverfolgungsbehörden, begrüsst wird.

Ich bitte Sie entsprechend, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen und auf diese Vorlage, die Sie bestellt haben, einzutreten.