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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2013-03-14

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-14

Wortprotokoll

Ich werde in dieser Frage aufgrund meiner Praxiserfahrung die Minderheit unterstützen.

Es wurde gesagt: Der Bundesrat hat am 1. März 2010 die geänderte Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige in Kraft gesetzt, und nach dieser Verordnung haben die Polizeibehörden zwar weiterhin die Möglichkeit, im ISA Name, Adresse oder Geburtsdatum einer Person abzufragen, doch neu bleibt das gespeicherte Personenfoto für die Polizeibehörden der Kantone, Städte und Gemeinden gesperrt. Das bedeutet für die Polizeibehörden, dass sie seit März 2010 beispielsweise bei Anzeigen zum Verlust von Ausweispapieren - das sind in meinem Kanton im Schnitt etwa 3000 pro Jahr - nicht mehr in der Lage sind festzustellen, ob die anzeigende Person mit jener auf dem Ausweisfoto identisch ist.

Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich kann es nicht nachvollziehen, weshalb man hier Datenschutzgründe geltend macht. Die Abstimmung von 2009 über den biometrischen Pass habe ich noch in lebhafter Erinnerung. Ich bin mehrfach für die Einführung dieses Passes aufgetreten, auch wenn sich die Begeisterung in Grenzen gehalten hat; das war ja ein Schengen-Erfordernis. Aber ich muss Ihnen sagen: Die Bedenken drehten sich vor allem um die Biometrie, um den digitalen Fingerabdruck und um die Angst, dass man in der Schweiz künftig auch eine biometrische Identitätskarte haben müsse; das wurde damals befürchtet. Es gibt in unserem Land ja gar keine Ausweispflicht - und dann noch eine biometrische Identitätskarte! Das waren die grossen Befürchtungen. Es gab auch die Befürchtung, dass zum Beispiel eben der digitale Fingerabdruck und das biometrische Bild nicht sicher wären, dass man diese praktisch fünfzig oder hundert Meter vor der Grenze mit Geräten auslesen könnte. Da gab es in diesem Zusammenhang wirklich auch etwas extraterrestrische Fantasien. Dass damals gesagt wurde, biometrischer Pass heisse nicht biometrische ID, der Bundesrat werde das nicht von sich aus beantragen, war sicherlich richtig.

Ich kann aber nicht nachvollziehen, weshalb zum Beispiel die Polizeibehörden, die in diesem Land die Träger der kantonalen Polizeihoheit sind - für die innere Sicherheit in der Schweiz ist nicht der Bund zuständig, sondern es sind dies die kantonalen Polizeibehörden -, keinen Zugriff auf das Bild eines Ausweises haben; dies im Unterschied zum Grenzwachtkorps, das keine Polizei ist. Das ist ehrlich gesagt absurd, zumal auch die Polizei gemäss Ausländergesetz für die Überprüfung von Personen beim Grenzübertritt zuständig ist.

Ich möchte Sie bitten, hier den Datenschutz nicht zu übertreiben, zumal man sonst jetzt überall fordert, die kantonalen Daten seien mit denjenigen des Bundes zu vernetzen, beispielsweise mit dem Waffenregister und anderen Datenbanken. Die Kantone sind daran, ein grosses Projekt zur Harmonisierung der Informatik voranzutreiben, an dem auch der Bund beteiligt ist. Da mutet es schon etwas komisch an, wenn Fedpol und Grenzwachtkorps - das wie gesagt keine Polizeibehörde ist - Zugriff haben auf Ausweisdaten respektive auf das gespeicherte Bild in einem Ausweis, während die Träger der Polizeihoheit in diesem Land, die Kantonspolizeien, das nicht haben.

Ich stimme hier mit der Minderheit und bitte Sie, dieser aufgrund der Erfordernisse der Praxis ebenfalls zuzustimmen.