Germann Hannes · Ständerat · 2013-03-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-14
Wortprotokoll
Ich finde diese Diskussion hochinteressant; sie zeigt auf, in welchem Spannungsverhältnis wir uns befinden. Die entscheidende Frage ist jetzt, ob wir uns als Legislative zugunsten der Judikative oder zugunsten des Volkes entscheiden. Für mich geht es um diese Frage.
Schauen Sie: Wir haben über die neue Bundesverfassung abgestimmt; sie ist knapp angenommen worden. An diejenigen Ratsmitglieder, die ein etwas besseres Gedächtnis [PAGE 180] haben, muss ich die Frage richten: Erinnern Sie sich daran, dass man bei der Diskussion über diese Verfassung den Kantonen in Aussicht gestellt hätte, sie müssten möglicherweise ihre Wahlsysteme ändern? Davon war keine Rede. Es wurde immer wieder beteuert, es seien massgeblich redaktionelle Anpassungen, es sei eine sprachliche Erneuerung und Modernisierung. Ein politischer Willensakt, irgendetwas an den Wahlsystemen in diesem Land zu ändern, ist nicht diskutiert worden.
Ich erinnere die Herren und Damen, die ein grosses Wehklagen über die Unternehmenssteuerreform II veranstaltet haben, gerne daran: Auch dort hat man möglicherweise eine Thematik zu wenig diskutiert. Im Nachhinein war von "Bschiss" und "Betrug" die Rede. Hier liegt es an uns zu sagen, in welche Richtung es geht. Ich meine, in diesem Land habe noch immer das Volk, der Souverän, das Sagen und die Gesetze würden durch die Legislative gemacht. Es wäre neu, wenn wir den Gesetzgebungsprozess nun plötzlich ans Bundesgericht delegieren würden.
Was machen denn die Schwyzer da, was nicht verfassungskonform sein soll? Sie halten am System fest, das sich bei ihnen bewährt hat. Sie leben geradezu das schweizerische Gesamtsystem. Das bedeutet mit anderen Worten, dass man den Vertretern aus kleinen Gemeinden auch eine Stimme geben will. Das heisst, man will verhindern, dass sich ganze Gebietskörperschaften von der Kantonshauptstadt oder von den einwohnerstarken Gemeinden am Zürichsee übergangen fühlen. Es ist ein Willensakt des Schwyzer Souveräns.
Nun habe ich auf das Spannungsfeld zwischen Judikative und Legislative hingewiesen. Da kann man zweifellos beide Meinungen vertreten. Darin bin ich mit Ihnen durchaus einig. Aber im Zweifelsfall muss in Gesetzgebungsfragen, in politischen Fragen ein politischer Entscheid gefällt werden, und für den politischen Entscheid ist die Legislative zuständig.
Wenn schon von Respekt gesprochen wird, Frau Kollegin Egerszegi, dann steht für mich der Respekt vor dem Souverän eben zuoberst. Wir würden hier aus dem Ständerat ein starkes Zeichen setzen, auch für den Respekt vor dem föderalen Staatsaufbau. Es ist auch ein Respekt vor der Autonomie der Kantone. Der Kanton Schwyz entscheidet eigentlich, wie er seinen Kantonsrat besetzen will. Jetzt frage ich Sie: Mit welchem Recht gehen Sie als Legislative auf nationaler Ebene hin, sich dermassen in die Angelegenheiten der Kantone einzumischen? Es passiert wirklich nichts, was in diesem Staat nicht verantwortet werden könnte, und darum bitte ich Sie doch, der Vernunft zu folgen.
Denn denken Sie es einmal zu Ende, Herr Kollege Stadler! Von Ihrem Votum bin ich besonders irritiert. Ich habe kurz gerechnet: 8 Millionen Schweizer Einwohner, geteilt durch 200, macht 40 000. Da wird es dann für die einen Kantone knapp im Nationalrat, da müssten wir zuerst einmal bei uns für Ordnung sorgen, bevor wir den Kantonen vorschreiben, wie sie ihre kantonalen Parlamente zu besetzen haben.
In diesem Sinne bitte ich Sie jetzt wirklich, den notwendigen Respekt auch vor unserer Demokratie, vor dem föderalen Aufbau zu wahren und Ihre juristischen Bedenken in den Hintergrund zu stellen. Es ist ein politischer Entscheid zu fällen, und der kann nur in Richtung der Minderheit Föhn gehen.