Baader Caspar · Nationalrat · 2001-09-26
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-26
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragte, statt ein eigentliches Bausparmodell einzuführen, die Bauspareinlagen den Beiträgen an die Säule 3a gleichzusetzen. Demnach können Bauspareinlagen nur im Rahmen der Säule 3a abgezogen werden. Die Mehrheit der Kommission bevorzugt demgegenüber ein eigentliches Bausparmodell nach Baselbieter Muster. Nach diesem Vorschlag sollen Steuerpflichtige unter 45 Jahren jährlich steuerfreie Bausparrücklagen bis zu einem Höchstbetrag von 12 000 bzw. Ehepaare bis zu 24 000 Franken tätigen können. Dies entspricht 16 Prozent der oberen Grenze des koordinierten Lohnes.
Dieser Bausparabzug ist aufgrund eines Bausparvertrages während mindestens fünf, höchstens aber zehn Jahren möglich. Die Mehrheit der Kommission hat sich unabhängig vom Entscheid über den Systemwechsel mit 12 zu 8 Stimmen für das Bausparmodell ausgesprochen, welches für den Bund Ausfälle von 40 bis 50 Millionen Franken verursacht. Damit wurden die Parlamentarischen Initiativen Büttiker Rolf 99.412 und Gysin Hans Rudolf 98.445 erfüllt, welchen dieser Rat bereits 1999 Folge gegeben hat.
Mitentscheidend waren für die Kommission die positiven Erfahrungen im Kanton Baselland, welcher diese Form von Bausparen bereits seit elf Jahren kennt. Auch wenn Sie, Herr Bundesrat Villiger, es nicht gerne hören, so ist es doch so, dass in unserem Kanton 1,5 Prozent der Steuerpflichtigen von diesem Modell Gebrauch machen, pro Jahr 35 Millionen Franken steuerbegünstigt ansparen, was nach Auskunft des heutigen Ständerates und ehemaligen Finanzdirektors Fünfschilling Investitionen von 100 bis 120 Millionen Franken pro Jahr auslöst.
Auf diesen Betrag kommt man, weil das Bausparkapital beim Erwerb von Liegenschaften als Eigenkapital eingebracht werden kann. Demgegenüber beträgt der Steuerausfall nur 4 Millionen Franken pro Jahr. Frau Fässler, die Statistik des Kantons Baselland zeigt auch Interessantes, nämlich dass gut 50 Prozent der Bausparer in der Einkommensklasse mit einem steuerbaren Einkommen von 40 000 bis 80 000 Franken sind. Dies zeigt ganz klar, dass Bausparen nicht nur etwas für Grossverdiener ist, sondern etwas weit Verbreitetes.
Die Kommission ist sich bewusst, dass das Bausparen sicher nicht der einzige Grund für die Bautätigkeit im Kanton Baselland ist. Im Gegensatz zum Baselbieter Modell ist aber die von der Kommissionsmehrheit befürwortete Bundeslösung bewusst stärker auf Familien fokussiert, da man einen Bausparplan nur bis zum 45. Altersjahr beginnen kann. Herr Suter, die Kommissionsmehrheit wollte eindeutig eine derartige obere Altersgrenze einführen, bis zu welcher man mit einem solchen Bausparplan beginnen kann. Beginnt man nämlich mit 45 Jahren, so endet der Plan spätestens bei 55 Jahren. Ausserdem war sich die Kommission auch darüber einig, dass beide Ehegatten getrennt berechtigt sein sollen, einen Bausparplan einzugehen.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Mehrheit zu folgen und sowohl den Antrag Suter wie den Streichungsantrag der Minderheit I (Genner) abzulehnen.