Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-10
Wortprotokoll
Sie können der Antwort des Bundesrates entnehmen, dass die Aufnahme von Verlustmeldungen auch ohne Zugriff auf das im Informationssystem Ausweisschriften (ISA) gespeicherte Foto problemlos möglich ist. Das heisst, der Polizei stehen genügend Angaben zur Verfügung, um die Identität der Personen sicher festzustellen. Das zeigen auch die Erfahrungen, die wir in den letzten zweieinhalb Jahren gewonnen haben, in denen der Zugriff auf das Foto bei der Aufnahme von Verlustmeldungen nicht mehr möglich war.
Die Forderung der Motion wird in erster Linie mit den Verlustmeldungen für Ausweise begründet. Dass es nicht um diese Verlustmeldungen geht, sondern um die Nutzung des ISA für weitere polizeiliche Zwecke, geht aus der folgenden Formulierung doch sehr klar hervor: "Zudem waren damit Fotos von ausgeschriebenen Personen zugänglich, welche erkennungsdienstlich noch nicht erfasst waren." Noch deutlicher wird diese Forderung in verschiedenen Schreiben von Verbänden und Kommandanten zum Ausdruck gebracht. Die Forderung, das ISA generell für polizeiliche Zwecke, also für Ermittlungen und Fahndungen, verwenden zu können, mag aus polizeilicher Sicht durchaus legitim sein. Sie widerspricht aber fundamental allen Stellungnahmen und Entscheiden von Bundesrat, Parlament und Bevölkerung; es ist mir wichtig, das festzuhalten.
Bei der Volksabstimmung zur Änderung des Ausweisgesetzes im Jahr 2009 war die restriktive Nutzung der ISA-Daten ein zentrales Argument des Bundesrates für die Vorlage. Dieses Versprechen an die Bevölkerung will ich auch weiterhin konsequent umsetzen.
Deshalb bitte ich Sie eindringlich, diese Motion abzulehnen.