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Vischer Daniel · Nationalrat · 2012-09-10

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-09-10

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Es ist mir schleierhaft, wie die Kantone respektive einige Kantonspolizeien der Meinung sein können, der Bund sei zuständig. Ich verstehe das Gejammer der Kantone, ehrlich gesagt, gar nicht. Warum handeln sie denn nicht selbst? Die Kantone können ja nicht im Ernst sagen, sie handelten nicht, weil sie nicht zuständig seien. Diese Zuständigkeit ergibt sich seit Jahren aus der Verfassung. Dieses Scheingefecht halte ich für übel. Wenn die Kantone meinen, sie sollten etwas machen, dann sollen sie sich ihren kantonalen Parlamenten stellen.

Wir sind aber auch aus materiellen Gründen dagegen. Hier sind wir im Bereich der Vorfeldermittlung. Es ist übrigens nicht ganz richtig, wenn immer gesagt wird, es gehe um präventive Ermittlung. Präventive Ermittlung ist heute schon zulässig - im Sinne einer gerichtspolizeilichen Ermittlung, wenn bei schwerer Kriminalität eine Vorbereitungshandlung zur Frage steht. Es ist nicht so, dass die Polizei nicht schon nach heutiger Strafprozessordnung die Möglichkeit hat, präventiv Straftaten zu verhindern. Hier geht es aber darum, diese polizeiliche Vorfeldermittlung in dem Sinne auszuweiten, dass auch ermittelt werden kann, wenn kein individuell-konkreter Tatverdacht vorliegt. Es ist eigentlich ein unbestrittener Grundsatz, dass dies nicht zulässig sein soll. Gegen diesen Grundsatz wird hier verstossen.

Ich ersuche Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Er ist falsch in formeller Hinsicht, und er geht materiell zu weit. Er entspricht nicht unserem rechtsstaatlichen Verständnis von gerichtspolizeilicher und sonstiger polizeilicher Tätigkeit. Es kommt hinzu: Hier gäbe es einen weiten Katalog von Straftaten; es geht also nicht um Vorfeldermittlung bei schwerer oder schwerster Kriminalität. Aber generell: Lehnen Sie das ab, schaffen Sie kein rechtsstaatliches Unheil!

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