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Vischer Daniel · Nationalrat · 2012-09-10

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-09-10

Wortprotokoll

Wie schon mehrfach ausgeführt, hat diese parlamentarische Initiative eine Vorgeschichte. Es gibt erstens das Bundesgerichtsurteil von 2008; dieses hat die verdeckte Fahndung präzisiert und in einem konkreten Fall als nicht zulässig erkannt. Zweitens haben wir eine neue Strafprozessordnung eingeführt. In dieser gibt es eine klare Trennung zwischen gerichtspolizeilicher Zuständigkeit und polizeilicher Zuständigkeit und in diesem Sinne auch eine Abgrenzung zwischen Bund und Kantonen. Es war vor zwei Jahren etwa um die gleiche Zeit, als eine zum Teil hysterisch geführte Diskussion losbrach, durch die neue Strafprozessordnung könnten x Täterinnen und Täter nicht mehr gefasst werden, die Ermittlung sei erschwert usw. Zum Teil waren Bedenken angebracht, zum Teil waren sie masslos überhöht. Interessant ist, dass von dieser Diskussion inzwischen nichts mehr zu hören ist. Selbst die "Arena" fühlte sich damals bemüssigt, eine Sendung zu machen. Heute haben die Gleichen wohl vergessen, dass das überhaupt ein Thema ist. Wir werden ja dann morgen sehen, ob über das, worüber wir heute reden, überhaupt eine Berichterstattung stattfindet, was mir nur zeigt, wie schnell die Wogen in strafrechtlich heiklen Fragen wechseln.

Was ist nun geschehen? Wir haben einen neuen Begriff eingeführt, Herr Jositsch hat das erklärt. Wir haben die verdeckte Fahndung neu konzipiert. Damit ist letztlich auch eine Ausweitung der verdeckten Ermittlung in dem Sinne passiert, dass es eine verdeckte Fahndung gibt, für die keine gerichtliche Zustimmung mehr nötig ist. Das ist rechtsstaatlich ein heikles Thema. In der Kommission hat man dem nachgegeben. Ich denke, auch hier ist das unbestritten, die Grünen werden keinen Nichteintretensantrag stellen.

Lustigerweise kamen jetzt Bedenken von jemandem, von dem man das gar nie gedacht hätte, nämlich vom schweizerischen Gastroverband. Der hat jetzt eigentlich moniert, man solle nicht eintreten, weil durch die Scheinkäufe eine in rechtlicher Hinsicht unstatthafte Ausweitung stattfinde. Gut, ich bin kein Lobbyist des Gastroverbandes. Er hat offenbar niemanden gefunden, der für ihn einen Antrag einreicht. Immerhin wäre es auch überprüfenswert gewesen, ob man einen einengenderen Katalog verlangt. Aber manchmal ergeben sich die Zustimmungen auch aufgrund politischer Opportunitäten. In diesem Sinne ist die Vorlage, wie sie ist. Die Fraktion der Grünen ist dafür, aber ich habe weiterhin meine rechtsstaatlichen Bedenken. Es hat jedoch keinen Sinn, dann zum Teil auch mit falschen Fronten gegen etwas zu kämpfen.