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Baader Caspar · Nationalrat · 2001-09-26

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-26

Wortprotokoll

Nach Meinung der Kommissionsmehrheit ist der bundesrätliche Entwurf hier ungenügend, da von Anfang an eine lineare Reduktion um 10 Prozent vorgenommen wird und lediglich ein Schuldzinsabzug in der Höhe von 10 000 Franken gewährt werden soll. Dabei wird vergessen, dass die Schuldenlast gerade in den ersten paar Jahren nach dem Kauf eines Eigenheims - vor allem, wenn sie mit der Tatsache gekoppelt ist, dass man eine junge Familie mit Kindern ist - am grössten ist und einer steuerlichen Entlastung bedarf. Dazu kommt, dass heute der Schuldzinsabzug 50 000 Franken beträgt. Wenn man davon den mittleren Eigenmietwert von 14 000 Franken abrechnet und zusätzlich noch die durchschnittlichen Liegenschaftskosten von 4000 Franken abzählt, da diese ja beide mit dem Systemwechsel wegfallen, verbleiben immer noch 32 000 Franken, die man auch nach einem Systemwechsel in Form von Schuldzinsen abziehen können müsste.

Die Minderheit Raggenbass, die von der Kommissionsmehrheit unterstützt wird, bleibt weit dahinter zurück. Sie verlangt nur einen Abzug von 15 000 Franken während zehn Jahren. Die Meinung der Kommissionsmehrheit ist daher - im Lichte der oben angestellten Berechnungen - sicher mehr als angemessen.

Entgegen den Aussagen von Frau Goll ist die Kommission klar der Meinung, dass es beim Artikel über den Schuldzinsabzug um eine Massnahme zur Wohneigentumsförderung für Ersterwerber geht. Der Abzug ist nämlich klar auf die ersten zehn Jahre beschränkt; damit können nicht vor allem bisherige Eigentümer profitieren, die ihr Haus schon seit 15 oder 20 Jahren haben, sondern bisherige Mieterinnen und Mieter - das vergessen Sie sehr oft -, die sich den Wunsch nach einem Eigenheim erfüllen. Sie können davon profitieren, dass sie während der ersten zehn Jahre die Schuldzinsen in diesem Umfang abziehen können.

Namens der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen, den Antrag der Minderheit II bzw. die Fassung des Bundesrates abzulehnen. A contrecoeur empfehle ich Ihnen, auch meine Minderheit abzulehnen und der Minderheit Raggenbass zuzustimmen. (Heiterkeit)